Bundesrat hält an Luftverkehrs-Abkommen fest
Der Ständerat sowie die Fraktionschefs von FDP, CVP und SVP wollen mit der Unterzeichnung des Fluglärm-Abkommens mit Deutschland zuwarten. Sie setzen auf das Luftverkehrs-Abkommen mit der EU und wollen Lärm statt Flüge begrenzen. Bundespräsident Leuenberger winkte ab.
Der Ständerat verabschiedete mit 25 zu fünf Stimmen eine Empfehlung von Rolf Schweiger (FDP/ZG), die vom Bundesrat verlangt, mit der Unterzeichnung bis zum In-Kraft-Treten der bilateralen Verträge zu warten.
Schweiger und weitere Ständeratsmitglieder erhoffen sich eine kritische Beurteilung des Luftverkehrs-Abkommens durch die EU. Dadurch erhielte die Schweiz die Chance auf einen besseren Vertrag, sagte Vreni Spoerry (FDP/ZH).
Keine schlechten Karten
Die Schweiz habe bei einer rechtlichen Überprüfung durch die EU gar nicht so schlechte Karten. Der Flughafen Zürich-Kloten müsse mit dem Abkommen gegenüber deutschen Flughäfen deutlich strengere Auflagen einhalten.
Zudem seien die Sperrzeiten an den Wochenenden unverhältnismässig. Der Bundesrat solle die Option auf einen besseren Vertrag nicht mit einer überstürzten Unterzeichnung verbauen.
Schweiger und Philippe Stähelin (CVP/TG) forderten zudem eine Lärmbegrenzung statt der ausgehandelten Bewegungs-Obergrenzen. Dies entspreche dem Umweltrecht beider Staaten.
Bürgerlichen Fraktionschefs gegen Parafierung
In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Fraktionschefs von FDP, CVP und SVP den Bundesrat «dringend» auf, auf die Parafierung des Staatsvertrags zu verzichten, bis das Luftverkehrs-Abkommen mit der EU von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert ist. Denn eine Parafierung würde als gütliche Einigung missverstanden.
Ratifizierung der Bilateralen nicht gefährden
Leuenberger wollte nichts von einem Zuwarten wissen. Der Staatsvertrag sei paraphiert und werde im Oktober von beiden Seiten unterzeichnet. Noch seien die Bilateralen nicht in allen EU-Staaten ratifiziert. Neben Belgien, Frankreich und Irland sei das Genehmigungs-Prozedere auch in Deutschland noch nicht abgeschlossen.
Ein Spiel auf Zeit könnte die Ratifizierung der Bilateralen weiter verzögern, warnte Leuenberger. Er habe bei den Vertragsverhandlungen solche Andeutungen erhalten.
Die Schweiz habe tatsächlich erreicht, dass das EU-Recht der bilateralen Verträge dem Staatsvertrag vorgehe. Aber es sei keineswegs so, dass der ganze Vertrag für nichtig beurteilt würde. Allenfalls würde die EU einzelne Punkte korrigieren.
So lange die Bilateralen aber nicht in Kraft seien, könne sich die Schweiz ohnehin nicht auf ein Diskriminierungsverbot im EU-Recht berufen, gab Leuenberger zu bedenken.
swissinfo und Agenturen
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