Bundesrat verdoppelt Budget für Integrations-Förderung
Der Bundesrat ist bei der Integrations-Förderung den Ausländervertretern entgegengekommen. Er hat das Budget für Förderungsmassnahmen verdoppelt. Zudem soll die Ausländerkommission in einer neuen Sektion des BFA eine gewisse Selbstständigkeit erhalten.
Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.
Der Bundesrat hat in der am Mittwoch (13.09.) verabschiedeten Verordnung über die soziale Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) verschiedene Regelungen beschlossen, die den Konflikt um die Eingliederung der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) in das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) entschärfen sollen. So soll eine neue BFA-Sektion namens «Integration» geschaffen werden, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.
Diese führt das Sekretariat der EKA, behandelt Gesuche um Finanzhilfen und betreut diejenigen Aufgaben im Integrationsbereich, die von einer Bundesbehörde erledigt werden müssen. Der künftige EKA-Sekretär soll dieser Sektion vorstehen und der Geschäftsleitung des BFA angehören. Bei der Ausländerkommission war im vergangenen Januar die Hälfte der Mitglieder aus Protest gegen eine Einbindung der Kommission in das BFA, die frühere Fremdenpolizei, zurückgetreten.
Integrations-Verordnung gut aufgenommen
In der Vernehmlassung sei die «VIntA» allgemein gut aufgenommen worden, heisst es weiter. Eine Neuausrichtung der Verordnung, die hauptsächlich die Finanzhilfen des Bundes regeln und die Integration von in der Schweiz wohnhaften Ausländern mit einer Niederlassungbewilligung fördern soll, habe sich nicht als notwendig erwiesen.
In einigen Punkten sei man den Ausländervertretern entgegen gekommen, so etwa in der Vorgabe, dass mindestens die Hälfte der neu 20 Mitglieder der EKA und ein Vizepräsident Ausländer sein müssten.
Zudem wurde das Budget verdoppelt, von den zuerst vorgesehenen fünf Mio. Franken auf zehn Mio. Franken für das kommende Jahr. Die Bundesversammlung muss dem Budget allerdings noch zustimmen.
Die Verordnung sieht Finanzhilfen für Projekte und den Aufbau von Strukturen vor. Die Bereiche, die finanziell gefördert werden, sind nicht abschliessend aufgezählt. Sie umfassen unter anderem die Aus- und Weiterbildung von Ausländerinnen und Ausländern und Mediatoren, das Erlernen einer Landessprache, die Förderung der Integration in die Arbeitswelt und den Aufbau und Betrieb von Ausländerdiensten.
Gesetzliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes bei der Integrationsförderung bildet das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Zwtl: Verordnung ab 1. Oktober in Kraft
Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Bis dann wird das EJPD auf Antrag der EKA eine Prioritätenordnung für die Behandlung von Gesuchen festlegen.
Detaillierte Weisungen über das Einreichen von Gesuchen und über die Modalitäten der Auszahlung von Finanzhilfen folgen bis Mitte Oktober; gestützt darauf können Gesuche um Finanzhilfe bei der EKA eingereicht werden.
swissinfo und Agenturen
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