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EU plant Rückkehrzentren: Was heisst das für die Schweiz?

Ein Abschiebezentrum aus der Luft
Italien hat in der albanischen Hafenstadt Shëngjin ein Zentrum eingerichtet, wo es für im Mittelmeer aufgegriffene Migranten das Asylverfahren durchführt. Zukünftig sollen ähnliche Zentren in Drittländern ausserhalb der EU für Abschiebungen möglich werden. Vlasov Sulaj / Keystone

Der Bundesrat begrüsst den EU-Entscheid, Abschiebezentren in Drittstaaten einzurichten. Gemeinsame Pilotprojekte mit gleich gesinnten Staaten seien denkbar.

Die EU macht den Weg frei für «Return Hubs»: Am Montag haben sich der EU-Rat und das Europäische Parlament darauf geeinigt, Rückkehrzentren in Drittstaaten ausserhalb der EU zu schaffen. Ein definitiver Beschluss steht von beiden Gremien noch aus.

Wer kein Bleiberecht in der EU hat, soll gegen seinen Willen in einen Drittstaat abgeschoben werden können. Entweder in ein Transitland auf dem Weg in das ursprüngliche Heimatland oder in ein endgültiges Aufnahmeland, das aber nicht das Heimatland ist.

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der EU: In einer Stellungnahme begrüsst das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Namen des Bundesrats den Entscheid: «Die Schweiz unterstützt die Schaffung einer europäischen Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Rückkehrzentren in der Rückkehr-Verordnung.»

Rückkehr-Verordnung der EU für die Schweiz verbindlich

Die zukünftige Rückkehr-Verordnung der EU, die Abschiebezentren möglich macht, ist auch für die Schweiz im Rahmen der Schengen-Assoziierung verbindlich. Das SEM schreibt dazu, die Schweiz habe zwei Jahre Zeit für die Umsetzung ins nationale Recht. Das Parlament wird also darüber befinden müssen. Damit ist aber die Beteiligung an einem Rückkehrzentrum nicht zwingend. Die Verordnung ermöglicht es den EU- und Schengen-Staaten, Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten.

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Die Schweiz will mit EU-Staaten kooperieren: Grundsätzlich hat der Bundesrat bereits im April 2026 signalisiert, dass er sich eine Beteiligung vorstellen kann.

Er schrieb damals in einem Postulatsbericht: «Falls andere Staaten Modelle zur Verlagerung des Wegweisungsvollzugs in Drittstaaten rechtskonform und zielführend umsetzen können, will der Bundesrat eine Beteiligung in Kooperation mit gleich gesinnten Staaten oder ein eigenes Projekt prüfen.»

Ein Kooperationspartner in Europa wäre Deutschland

Im Januar 2026 hat der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) seine Pläne am Rande eines Gipfels den Medien präsentiert. So plane Deutschland zusammen mit Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland die Errichtung von «Return Hubs» in Drittstaaten. In welchen Ländern genau, liess Dobrindt offen. Spekuliert wird über Staaten wie Äthiopien, Tunesien, Ruanda, Uganda oder Usbekistan.

Fachleute warnen vor hohen Hürden: In einer Studie im Auftrag des SEM haben vier Schweizer Migrationsexperten verschiedene Modelle analysiert, wie Asylverfahren und Wegweisungen im Ausland durchgeführt werden könnten.

Zu den Experten gehörten die ehemaligen SEM-Direktoren Mario Gattiker und Eduard Gnesa. Sie warnen vor übertriebenen Hoffnungen. Die grösste Schwierigkeit sei, ein Partnerland zu finden, das ein solches Rückkehrzentrum im Auftrag der Schweiz menschenrechtskonform umsetzen könne, schreiben die Experten. Auch die Kosten seien nicht zu unterschätzen. Der Bundesrat teilt diese Bedenken.

Die Schweiz muss Gegenleistungen anbieten: Ein Drittstaat erhofft sich natürlich Gegenleistungen, sollte er Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz und aus Europa aufnehmen.

Die vier Migrationsfachleute kommen zum Schluss, die Schweiz habe da weniger anzubieten als EU-Länder. Diese könnten – je nach Aufnahmeland – Unterstützung bei einem EU-Mitgliedschaftsgesuch in Aussicht stellen. Die Schweiz hingegen habe allenfalls Spielraum bei der Entwicklungshilfe, der Wirtschaftshilfe, bei Visa-Erleichterungen und beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass gerade afrikanische Staaten skeptisch gegenüber den europäischen Plänen für Rückkehrzentren sind. Die afrikanischen Länder tragen schon heute die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen.

Keine Goldlösung, nur ein Puzzleteil: Die Experten wie das SEM sind sich einig: Die Rückkehrzentren in Drittstaaten sind keine umfassende Lösung. Das SEM schreibt: «Der Ansatz von Wegweisungen in Drittländer kann aus Sicht der Schweiz nur ein Teilaspekt der Lösung für die künftigen Herausforderungen im Migrationsbereich darstellen.»

Rückkehrzentren seien allenfalls eine Ergänzung, keinesfalls ein Ersatz für ein funktionierendes nationales Asyl- und Rückführungssystem.

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