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Cannabiskonsumierende sollen nicht mehr als Kriminelle gelten

Während die schweizer Justiz weiterhin mit Razzien gegen Hanfläden vorgeht, ist auf politischer Ebene eine Bereitschaft zur Entkriminalisierung des Cannabis- konsums festzustellen. Dies ergab die Vernehmlassung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

Während die schweizer Justiz weiterhin mit Razzien gegen Hanfläden vorgeht, ist auf politischer Ebene eine klare Bereitschaft zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums festzustellen. Dies ergeben die Vernehmlassungsantworten zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes, in deren Mittelpunkt die Frage der Bestrafung steht.

In der Schweiz dürften schätzungsweise einige Hunderttausend Menschen mehr oder weniger regelmässig Haschisch oder Marijuana konsumieren – und sich damit nach geltendem Recht strafbar machen. Angesichts dieser Realität befürworten die Mehrheit der Kantone und der Bundesratsparteien sowie der Verband Sucht- und Drogenfachleute Deutschschweiz Straffreiheit zumindest für den Konsum von Cannabisprodukten. Auch der Erwerb, der Besitz und der Anbau für den Eigengebrauch sollen straffrei werden.

Bauern gegen Verschärfung der Anbaukontrolle

Dass der Anbau dieser äusserst vielseitig verwendbaren, anspruchslosen Nutzpflanze gerade für Landwirte eine interessante Alternative sein könnte, ist auch dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) klar. Der SBV-Vorstand befürwortet denn auch die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und wehrt sich gleichzeitig gegen eine Verschärfung der Anbaukontrolle. Für den SBV-Vorstand genügt es zu kontrollieren, dass nur Sorten aus der offiziellen Sortenliste angebaut werden.

Gemäss Betäubungsmittelstatistik des Bundesamts für Polizeiwesen wurden 1998 in der Schweiz auf etwa 250 ha Hanf angebaut, wovon aber nur 40 ha offiziell angemeldet waren. Letztes Jahr wurden schätzungsweise 1000 Tonnen Hanf geerntet, woraus 100 Tonnen Haschisch und Marijuana entstanden sein dürften.

Auch Kantone für Legalisierung

Auch nach Ansicht einer klaren Mehrheit der Kantone sollten zumindest Haschisch und Marijuana in Zukunft nicht mehr zu den illegalen Betäubungsmitteln gezählt werden. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren sowie einzelne Kantone wie etwa Basel-Stadt oder Obwalden sprechen sich für den straffreien Konsum aller Drogen aus, während andere wie etwa Jura, Uri oder Zürich zwar für eine Legalisierung der weichen Drogen sind, bei harten Drogen eine Opportunitätsregelung befürworten. Gar nicht einverstanden sind mehrere Vernehmlasser mit einer milderen Bestrafung von schweren Fällen von Drogenhandel.

SVP gegen Entkriminalisierng

Bei den Regierungsparteien ist ebenfalls eine Mehrheit für eine Legalisierung zumindest des Cannabiskonsums und für eine Regelung des Anbaus und der Verwertung. Straffreiheit für den Konsum jeglicher Drogen fordert die Sozialdemokratische Partei SP, während die Christlich Demokratische Volkspartei CVP diese nur auf Cannabis beschränken möchte. Noch nicht publiziert ist die Position der Freisinnig Demokratischen Partei FDP, doch sind nach Auskunft der Partei auch die Freisinnigen grundsätzlich für eine Legalisierung des Cannabiskonsums. Gegen eine Liberalisierung des Cannabiskonsums ist einzig die Schweizerische Volkspartei SVP. Sie befürchtet im Falle eine Strafbefreiung eine Zunahme der Drogenkonsums.

Gewerbeverband droht mit Referendum

Einige Kantone und Parteien befüworten ferner die Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol und Tabak. Dagegen laufen aber insbesondere die Landwirtschaft und das Gewerbe Sturm. Der Schweizerische Gewerbeverband SGV – der gleichzeitig eine Entkriminalisierung der Hasch- und Marijuanakonsumierenden ablehnt – droht mit dem Referendum. “Sind Hoteliers und Restaurateure Drogenhändler?”, fragte entrüstet die “Schweizer Gastronomie”, die offizielle Wochenzeitung des Branchenverbandes Gastrosuisse.

Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der zweiten Jahreshälfte

Der Bundesrat wird die Botschaft zur Gesetzesrevision voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 den eidgenössischen Räten unterbreiten. Das Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahr 1951 wurde letztmals 1975 und 1996 revidiert.

SRI und Agenturen

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