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Castaneda im Bündner Calancatal: Ein Einbürgerungsparadies kurz vor dem Ende. swissinfo.ch

Das Dorf Castaneda im Calancatal ist Schweizer Meister im Einbürgern: Es zählt 240 Einwohner, doch wurden 2004 allein 620 Ausländer zu Patriziern gekürt.

Der Kanton Graubünden will dieser Praxis nun einen Riegel schieben und das Einbürgerungs-Business stoppen.

Castaneda ist der klingende Name des Bergdorfes, das als Spitzenreiter bei leichten Einbürgerungen landesweit zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist. Es liegt auf einer Sonnenterrasse am Eingang zum italienisch-bündnerischen Calancatal. Fünf Kilometer windet sich die Strasse vom Talgrund im Misox steil nach oben.

240 Einwohner zählt der Ort. Doch Hunderte von Ausländerinnen und Ausländern haben in dieser Gemeinde in den letzten Jahren das Bürgerrecht erhalten: Italiener, Deutsche, Tschechen, Ex-Jugoslawen, Türken, und viele andere. Alles Personen, die zwar im Kanton Graubünden wohnen, diese Gemeinde auf der Alpensüdseite aber wohl nie in ihrem Leben gesehen haben.

Grund: Castaneda hat eine besonders liberale Praxis bei der Vergabe des Schweizer Passes. Entscheidend ist, dass die Antragsteller nicht in der Gemeinde wohnen müssen. Die Gesuchsteller werden nicht einmal befragt, bevor die Zustimmung an die kantonale Behörde weiter gereicht wird. Anträge werden zumeist auf dem Postweg erledigt.

Es reicht, dass die materiellen Voraussetzungen für die Einbürgerungen gegeben sind. Laut geltendem Gesetz müssen die Antragsteller sechs Jahre lang im Kanton Graubünden gelebt haben, drei davon in den letzten fünf Jahren.

Rekord in den letzten Jahren

Zwischen 1981 bis 2000 wurden auf diesem Weg nicht weniger als 515 Ausländerinnen und Ausländer zu Schweizer Bürgern mit Heimatort Castaneda. Doch das war geradezu bescheiden im Vergleich zu den letzten beiden Jahren. 2004 erfolgten zwei Drittel (620) von 991 Einbürgerungen im Kanton Graubünden in Castaneda, im Jahr 2003 waren es 591 von insgesamt 1080.

Diese Praxis liess die Kassen im Bergdorf klingeln. Die Einbürgerungen haben der Bürgergemeinde Castaneda von 1981 bis 1993 mehr als 400’000 Franken eingebracht. Weil sie seit 1993 nur noch zehn Prozent der Einbürgerungstaxen für sich behalten darf, hat seither auch die Einwohnergemeinde rund 450’000 Franken kassiert.

Tendenz steigend: In den Jahren 2003 und 2004 dürfte die Einbürgerungspraxis laut Auskunft der Gemeindekanzlei jeweils rund 700’000 Franken in die kommunale Kasse gespült haben. Pro Einbürgerung darf maximal 3000 Franken als Gebühr verlangt werden.

«No comment» der Bürgergemeinde

Wie kann es dazu kommen, dass massenweise Ortsfremde zu Patriziern gekürt werden? Der für die Einbürgerungen zuständige Präsident der Bürgergemeinde, Filippo Remondini, will zu dieser Frage nicht Stellung nehmen. «Wir reden mit Journalisten nicht mehr», sagt der ältere Herr am Telefon. Er wolle sich seine Gesundheit nicht ruinieren.

Verschlossen gibt sich anfänglich auch die politische Gemeinde, die keinerlei Einfluss auf die Einbürgerungen hat. Doch dann kommt ein Gespräch zustande. «Schon das Wort Patrizier gefällt mir nicht», gesteht Sindaco Atillio Savioni. Er räumt ein, dem Patriziatspräsidenten Remondini bereits vor Jahren mehr Zurückhaltung bei der Einbürgerungspraxis nahe gelegt zu haben und den Kreis der berücksichtigten Antragsteller wenigstens auf das Misox zu beschränken. Ohne Erfolg.

Sicher, die Einnahmen kommen auch der politischen Gemeinde zu gute. Doch deren Bedeutung spielt Savioni herunter: «Wir sind als politische Gemeinde auf diese Einnahmen überhaupt nicht angewiesen.» Einen Zusammenhang mit der Reduktion des Steuerfusses in Castaneda – nota bene als einziger Gemeinde im Calancatal – gebe es nicht.

Kritik von oberster Stelle

Im Ort sind aber auch andere Worte zu hören. «Es wurde von der Bürgergemeinde ein Business daraus gemacht», sagt eine Einwohnerin im Wirtshaus. Sie findet die verfolgte Politik aus prinzipiellen Gründen falsch, weil schon das Wort Patrizier eine besonders tiefe Verbindung zu einem Ort spiegeln sollte. Und diese Verbindung sei in keinem Fall gegeben gewesen: «Selbst Farbige sind hier einmal aufgetaucht und zu Bürgern geworden, das ist doch nicht normal.»

Ganz ähnlich denkt man beim Kanton Graubünden, dem die Einbürgerungspolitik von Castaneda ein Dorn im Auge ist, wie Mathias Fässler, Sekretär des kantonalen Departements für Justiz und Polizei, unumwunden einräumt: «Es ist fragwürdig, wenn kommunale Kassen mit dieser Praxis aufgefüllt werden.»

Die Bündner Regierung will dieser Praxis daher durch die Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes ein Ende setzen. Die entsprechende Botschaft wurde Mitte Januar in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen ist, dass im Kanton Graubünden nur noch Personen einen Schweizerpass erhalten, die in der Einbürgerungsgemeinde Wohnsitz haben. Der Ansturm auf Castaneda dürfte dann schnell versiegen.

Anfragen aus der ganzen Schweiz

Castanedas Gemeindeschreiber Massimo Scalmazzi ist derweil empört, weil «so viele Unwahrheiten» über die Einbürgerungspraxis seines Ortes verbreitet würden. Er erhalte täglich Dutzende von Telefonaten aus der ganzen Schweiz oder sogar aus Italien, weil die Leute glaubten, hier auf dem Postweg den Schweizer Pass erlangen zu können.

Da hat Scalmazzi natürlich Recht: Nur in Graubünden niedergelassenen Ausländern steht dieser Weg unter bestimmten Bedingungen offen. Und diese werden sich wohl auch weiterhin an die Bürgergemeinde in Castaneda wenden, solange es möglich ist. In Chur geht man davon aus, dass das neue Gesetz am 1. Januar 2006 in Kraft tritt. Die Vernehmlassung der Gesetzesrevision läuft bis Anfang März.

swissinfo, Gerhard Lob, Castaneda

Einwohner von Castaneda GR: 240

Bürger von Castaneda mit Heimatrecht (Schätzung): 6000

2004: 620 Einbürgerungen (von 991 in ganz Graubünden)

2003: 591 Einbürgerungen (von 1080 in ganz Graubünden)

Maximale Gebühr für eine Einbürgerung: 3000 Fr.

Geschätzte Einnahmen für die politische Gemeinde in Folge der Einbürgerungen 2003 und 2004: 700’000 Fr.

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder in einem Einbürgerungs-Verfahren erworben werden.

Das Einbürgerungs-Verfahren ist dreistufig. Zuerst braucht es eine Bewilligung des Bundes. Danach kann man sich bei der Gemeinde und im Kanton ums Bürgerrecht bewerben.

Auf dem Reisepass steht zwar «Schweizerische Eidgenossenschaft». Ausgestellt werden die Pässe allerdings von einer kantonalen Behörde aufgrund von Papieren der Heimat- respektive der Einwohner-Gemeinde.

Neben der Einwohner-Gemeinde gibt es in der Schweiz den «Heimatort» oder den «Bürgerort», das ist jene Gemeinde, aus der eine Familie ursprünglich stammte – und sie ist die Gemeinde, deren Bürgerrecht die Nachfahren dieser Familien tragen. Viele Menschen in der Schweiz sehen ihre Heimatgemeinde aber ihr ganzes Leben lang nie.

Daten über Geburt, Tod, Heirat oder Scheidung werden am Wohnort erfasst, aber auch am Heimatort, der die Familienregister führt. In der Wohngemeinde hinterlegt man für die Dauer des dortigen Aufenthaltes einen so genannten «Heimatschein».

Der Erwerb des Bürgerrechts ist ein komplexer Vorgang, der zudem meist auch ziemlich viel kostet. Die Gemeinden sind bei den Ansätzen frei, der Bund kann keine Kosten festlegen.

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