
Datenschutzbeauftragter klagt gegen Google
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Google. Google habe die Umsetzung seiner Empfehlung in Sachen Street View mehrheitlich abgelehnt, begründete Thür seinen Entscheid.
Thür will das Aufnehmen und Aufschalten neuer Bilder bis zum Gerichtsurteil verhindern.
Thür hatte verlangt, dass Google dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung trägt.
Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View seien zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder würden Betroffene in sensibler Umgebung gezeigt.
Bereits die Vorinformation von Google sei unvollständig gewesen, heisst es weiter. So habe Google zum Beispiel angekündigt, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren. In der Folge habe Google jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet gestellt.
Auch sei die Höhe der Kamera auf den Google-Autos nicht angemessen. Damit sei die Privatsphäre in Gärten und Höfen nicht mehr gewährleistet, da die Kameras Einblicke gewährten.
Google reagierte enttäuscht auf Thürs Klage. Das Unternehmen werde jede Klage energisch anfechten, teilte Google am Freitag mit. Die heutige Entscheidung deute darauf hin, dass sich Thür nicht auf Googles Lösungsvorschläge einlassen wolle.
swissinfo.ch und Agenturen

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