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Gefängnisstrafe im Suva-Immobilienskandal

Der verurteilte ehemalige Immobilienchef der Suva vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Keystone Archive

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat im Immobilienprozess um die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) von 2005 sein Urteil gesprochen.

Der ehemalige Immobilienchef der Suva muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der in den Fall verwickelte Makler wird zu 18 Monaten bedingt verurteilt.

Der ehemalige Immobilienchef der Suva hatte sich beim Verkauf von Liegenschaften von einem Makler bestechen lassen. Der gebürtige Kalabrese kam damit mit einem blauen Auge davon. Er wurde vom Vorwurf des Bestechens und des Betrugs freigesprochen, weil er nicht wusste, dass es sich bei der Suva um eine öffentliche Institution handelte.

Dem 44-jährigen Nidwaldner hingegen sei eindeutig bewusst gewesen, dass er als Immobilienchef bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt eine Beamtenfunktion ausübte, sagte Richter Walter Wüthrich in seiner Urteilsbegründung.

Der 44-Jährige habe interne Richtlinien missachtet und dem Makler acht Liegenschaften zu Liquidations- statt Marktpreisen zukommen lassen. Er wurde wegen passiver Bestechung, ungetreuer Amtsführung und Urkundenfälschung verurteilt.

Bundesanwalt “grundsätzlich zufrieden”

Bundesanwalt Carlo Bulletti zeigte sich auf Anfrage mit dem Urteil “grundsätzlich zufrieden”. Ob er den Fall vor das Bundesgericht weiterziehen wird, liess er noch offen.

Die Gefängnisstrafe für den Suva-Angestellten, für den er vier Jahre Zuchthaus beantragt hatte, sei akzeptabel, sagte Bulletti. Weniger erfreut habe ihn die Tatsache, dass der Makler vom Vorwurf des Bestechens freigesprochen worden sei.

Für den im Kanton Graubünden aufgewachsenen gelernten Sanitärinstallateur hatte Bulletti ebenfalls vier Jahre Zuchthaus gefordert.

Makler muss hohe Geldstrafe zahlen

Dass er nicht ins Gefängnis müsse, sei sicherlich erfreulich, liess der Makler über seinen Anwalt auf Anfrage verlauten. Noch nicht klar ist, ob er das Urteil anfechten wird. Nebst einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten wurde er auch noch zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 3000 Franken verurteilt.

Das Bundesstrafgericht sah es als erwiesen an, dass der Makler, der Immobilien im Wert von mehreren Millionen Franken besitzt, sich der mehrfachen Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht hatte.

Während ein weiterer ehemaliger Suva-Mitarbeiter wegen ungetreuer Geschäftsführung und Bestechung zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, erhielten drei der Komplizenschaft beschuldigte Mitangeklagte einen Freispruch.

Genugtuung bei der Suva

Bei der Suva, die als Geschädigte am Verfahren teilgenommen hatte, reagierte man mit Genugtuung auf das Urteil. Es habe sich herausgestellt, dass man Opfer krimineller Machenschaften geworden sei.

Ursprünglich war dem Unfallversicherer dadurch laut Anklage ein Schaden von rund 22 Mio. Franken entstanden. Da die umstrittenen Liegenschaftsverkäufe noch vor Prozessbeginn rückgängig gemacht worden waren, entstand der Suva faktisch aber kein Schaden.

Das Bundesstrafgericht habe mit seinem Urteil bestätigt, dass die Suva zu Recht wieder Eigentümerin aller betroffenen Liegenschaften sei, schreibt die Suva. Es gebe somit keinen Grund, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.

swissinfo und Agenturen

Die Schweizerische Unfallversicherung Suva ist eine selbstständige Unternehmung des öffentlichen Rechts.

Sie ist die grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz.

Der Suva-Hauptsitz befindet sich in Luzern.

Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung sowie Schadenmanagement und Rehabilitation.

Sie versichert gegen 1,8 Millionen Arbeitende gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfälle.

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