«Gesundheitsgipfel» sucht nach Lösungen
Der Bundesrat will dem Parlament noch vor der Sommersession ein Gesetzespaket unterbreiten, das ab Anfang 2010 zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen soll. Dies sagte Bundesrat Pascal Couchepin an einem Runden Tisch vor den Spitzenvertretern des Gesundheitswesens.
Das Paket umfasst gemäss einer Mitteilung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) vom Dienstag mehrere Massnahmen. Ein Teil davon war im Vorfeld des Runden Tisches bereits ausgiebig öffentlich gemacht und diskutiert worden.
Die Bundesbehörden schlagen unter anderem die Einführung einer Behandlungsgebühr von 30 Franken pro Konsultation vor. Diese Gebühr soll ab dem 1. Januar 2010 für jede Konsultation beim Arzt oder im Spitalambulatorium bezahlt werden. Davon ausgenommen sind Konsultationen für Kinder, bei Mutterschaft und bei der Teilnahme an Impfprogrammen.
Weiter möchte der Bundesrat die Kompetenz zur Senkung der Tarife bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, die Tätigkeit der Spitalambulatorien mit den Leistungsaufträgen so zu regeln, dass das Angebot besser gesteuert werden kann.
Eine weitere, vom Bund ins Auge gefasste Massnahme ist die Gewährung eines zusätzlichen Beitrages zur individuellen Prämienverbilligung.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch