
ILO-Abkommen fordert mehr Rechte für Mütter und Schwangere
Mehr Rechte für Mütter und schwangere Frauen am Arbeitsplatz hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in einem neuen Abkommen festgeschrieben. Die Schweiz enthielt sich der Stimme.
Die am Donnerstag (15.06.) mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommene Vereinbarung sieht unter anderem besseren Schutz und das Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub vor.
Zu den Ländern, die sich der Stimme enthielten, gehörten die USA, Grossbritannien, Schweiz und Japan.
Nur diejenigen der 175 ILO-Mitgliedsstaaten, die das Abkommen ratifizieren, sind allerdings auch daran gebunden.
Arbeitgebern ist es dem Abkommen zufolge verboten, Schwangerschaftstests vor der Einstellung zu verlangen. Schwangere und stillende Frauen sollen keine Arbeiten verrichten müssen, die sie oder das Kind schädigen könnten. Ein grundlegender Kündigungsschutz bleibt weiterhin festgeschrieben. Das Abkommen wurde mit 304 zu 22 Stimmen bei 116 Enthaltungen angenommen.
Mehrere lateinamerikanische Staaten stimmten gegen das Dokument, weil es keine grundlegende Zahlungsverpflichtung der Sozialversicherungen für den Mutterschaftsurlaub vorsieht. Argentinien äusserte Befürchtungen, dass Arbeitgeber weniger Stellen mit Frauen besetzen würden, wenn sie für die Zahlungen während des Mutterschaftsurlaubs aufkommen müssten. Ausserdem seien Frauen nach wie vor nicht wirksam vor Entlassungen geschützt.
Deutschland, Belgien, Frankreich, Österreich und Australien unterstützten das Abkommen. Aus dem Kreis Befürworter wurde befürchtet, dass viele Länder das Abkommen nicht ratifizieren werden. Die Vereinbarung berücksichtige nicht den jeweiligen Stand in einzelnen Ländern, kritisierte die australische Delegation. Ein Abkommen zum Mutterschutz aus dem Jahr 1952 hatten nur 39 ILO-Mitglieder ratifiziert.
swissinfo und Agenturen

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