Strafe in der Schweiz verbüssen?
Die drei Jugendlichen aus dem Kanton Zürich, die in München einen Mann schwer verletzt haben, können ihre Strafe eventuell in der Schweiz absitzen. Diese Möglichkeit bestehe, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz.
Ein Gesuch um eine Überstellung in die Schweiz zu stellen, sei aufwendig und dauere mindestens sechs Monate, sagte der Sprecher. Das in Deutschland verhängte Strafmass werde von der Schweiz übernommen.
Wenn die Strafe jedoch schärfer wäre als die Maximalstrafe in der Schweiz, würde das in Deutschland verhängte Strafmass an die Schweizer Rechtssprechung angepasst. In Deutschland drohen Jugendlichen für einen Mordversuch bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. In der Schweiz sind dies gemäss Jugendstrafrecht nur vier Jahre. Inzwischen steht fest, dass alle drei Jugendlichen vorbestraft waren.
Für die Lehrer hat der Gewaltexzess keine strafrechtlichen Folgen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft München erklärte. Es sei durchaus vertretbar, Jugendliche in diesem Alter nicht ständig zu beaufsichtigen.
Das Ganze sei ein Albtraum, sagte der Vater eines Beteiligten dem Privatsender Radio 1. Er habe keine Erklärung für das, was geschehen sei. Er entschuldigte sich in aller Form beim Opfer.
Schulen sollen von der Jugendanwaltschaft zwingend über frühere Gewalttaten von Jugendlichen informiert werden. Dafür plädierte am Freitag die Zürcher Regierungspräsidentin Regine Aeppli. Zudem forderte sie, diese verschärfte
Praxis auf nationaler Ebene zu verankern.
swissinfo.ch und Agenturen
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