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Strengere Regelung für Kindersitze

Der Bundesrat will die Sicherheit der Kinder bei Fahrten im Privatauto oder im Schulbus erhöhen. Er beschloss am Mittwoch, dass Kinder bis im Alter von 12 Jahren nur in einem speziellen Kindersitz mitfahren dürfen.

Die verschärfte Kindersitzpflicht tritt auf den 1. April 2010 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser sind als 1,50 Meter.

Die verschärfte Vorschrift steht nicht in Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall von dieser Woche, bei dem ein Dreijähriger in Zürich aus dem fahrenden Auto fiel und von einem folgenden Fahrzeug überrollt wurde.

Wie der Bundesrat weiter mitteilte, müssen Kinder auch in Schulbussen besser geschützt werden. Ab dem 1. August 2012 muss in neuen Schulbussen das gleiche Schutzniveau gelten wie in Personenwagen.

Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse dürfen aber weiter verwendet werden. Das Transportgewerbe hatte sich im Konsultations-Verfahren vehement dagegen gewehrt, dass die Verschärfung auch für alte Fahrzeuge gelten soll.

Die Schraube zog die Landesregierung auch bei der Sicherheit der Fahrzeuge an. Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, die die Leistung erhöhen, den Auspuff zum Dröhnen bringen oder den Abgasausstoss verändern, benötigen neu eine Bewilligung.

swissinfo.ch und Agenturen

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