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Wie sich angesichts der Vogelgrippe verhalten?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt im Zusammenhang mit der Vogelgrippe allgemeine Verhaltensregeln.

Wichtig: Den Kontakt mit Wasservögeln, kranken oder toten Tieren möglichst vermeiden.

Gehen Sie weiterhin an See- und Flussufern spazieren, vermeiden Sie aber den direkten Kontakt zu Wasservögeln.

Fassen Sie in keinem Fall kranke oder tote Vögel an.

Waschen Sie regelmässig ihre Hände mit Wasser und Seife. Diese Hygienemassnahme verhindert Infektionen.

Melden Sie Ansammlungen von mehreren toten Vögeln oder einzelne tote Schwäne dem Kantonstierarzt.

In der Schweiz verkaufte Geflügelprodukte und Eier sind sicher. Unabhängig von der Vogelgrippe sollte Geflügelfleisch vor dem Verzehr jedoch immer gut durchgekocht oder durchgebraten werden.

Beim Umgang mit rohem und gefrorenem Geflügelfleisch sollten grundsätzlich die allgemeinen Hygienemassnahmen eingehalten werden: Hände und Küchengeräte waschen, den Kontakt mit anderen Lebensmitteln verhindern.

Das Baden in Schweizer Gewässern ist in der jetzigen Situation unbedenklich. Es gibt keinen Hinweis, dass sich Personen über infiziertes Wasser anstecken können. Alle bisher erkrankten Personen hatten direkten Kontakt mit erkranktem Geflügel.

Sie dürfen Ihre Katze weiterhin ins Freie lassen. Katzen interessieren sich nicht für tote Vögel. Der Kontakt zu lebenden Singvögeln lässt sich etwa durch Umbinden eines Glöckleins minimieren.

Sie können zurzeit ohne Sorge in Länder mit Vogelgrippe reisen, besuchen Sie aber weder Geflügelhaltungen noch Vogelmärkte und essen Sie nur durchgekochte Lebensmittel.

Das Anlegen einer persönlichen Tamiflu-Reserve ist nicht nötig.

swissinfo und Agenturen

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