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Mann darf sein Pony nicht mit Tätowierung verschönern

(Keystone-SDA) Münster – Ein Mann aus Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen darf sein Pony nicht mit einem Tattoo verschönern. Das Vorhaben, dem Tier das 15 Zentimeter grosse Zungenlogo der Rockband Rolling Stones zu tätowieren, verstosse gegen den Tierschutz, sagt ein Gericht in Münster.
Nach Angaben des Gerichts wollte der Halter mit einem «Tattooservice für Tiere» Geld verdienen und aus diesem Grund das Pony «individuell verschönern». Das erklärte Motiv stelle jedoch keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Das Tierschutzgesetz verbiete es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen.

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