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Migranten-Verträge zeigen erste Früchte

Sprache wird als Integrationsschlüssel betrachtet. Keystone

Vor zwei Jahren wurden in gewissen Kantonen der Schweiz mit einigem Erfolg Integrationsverträge eingeführt. Laut einer Studie gibt es noch Raum für Verbesserungen.

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Zürich, Aargau und Solothurn haben 2008 ein Pilotprojekt begonnen, dessen Schlussbericht am Donnerstag in Zürich präsentiert wurde.

Zwischen dem Migranten und dem Kanton, der für die Integration im Rahmen des föderalen Systems der Schweiz zuständig ist, wurde ein Integrationsvertrag geschlossen.

Dieser definiert die Ziele, die der Migrant erreichen soll, wie das fliessende Beherrschen einer Landessprache oder die Teilnahme an einem Migrationskurs. Sollten die Ziele nicht erreicht werden, würden Sanktionen verhängt. Beteiligt waren Menschen aus rund 45 Nationen.

Studienleiterin Eva Tov von der Fachhochschule Nordwestschweiz erklärte, dass alle fünf Kantone eine bessere Integration wollten. Zur Erreichung dieses Ziels hätten sie allerdings unterschiedliche Wege gewählt.

Unterschiede

“Basel-Stadt hat sich auf Menschen fokussiert, die bereits in der Schweiz leben und Integrationsprobleme haben. Zürich hingegen beschränkte sich auf Neuankömmlinge”, sagte Tov gegenüber swissinfo.ch.

“Man könnte sagen, in Zürich konzentriert man sich auf die Vorbeugung, in Basel auf die Reparatur”, so Tov..

Auch die Übersetzung stellt ein Problem dar. Einige Kantone erwarten, dass Verwandte oder Freunde einspringen, während andere professionelle Dienstleistungen vorsehen. “Wir haben festgestellt, dass einige Leute nicht verstanden haben, was im Vertrag stand”, sagte Tov.

Aus diesem Grund empfiehlt der Bericht den Einsatz von professionellen Übersetzern mit interkultureller Kompetenz. Weiter möchte er eine Standardisierung der Prozesse über die gesamte Vertragslaufzeit um Transparenz und Klarheit zu erhöhen.

Die Studie verlangt aber nicht, allen Ausländern, die 20% der Bevölkerung der Schweiz ausmachen, einen solchen Vertrag vorzulegen. Denn die meisten würden eigene Massnahmen zur Integration ergreifen.

Zur Zielgruppe gehören Ausländer mit einem “Integrations-Defizit” oder Neuzuzüger, denen es schwer fällt, sich anzupassen.

Aber die Leute, die in die Schweiz ziehen, würden von einer ersten Begrüssungs- und Informationsveranstaltung der lokalen Migrationsbehörden profitieren, hält die Studie fest. Dies umfasst auch Menschen, die aus der Europäischen Union und den Efta-Ländern stammen, welche in der Regel keine Integrationsvertrag vorgesetzt bekommen.

Aber doch nicht Joe!

Die Vorschläge sind Denkanstösse für die fünf Kantone, welche zusammen mit dem Bundesamt für Migration die Studie in Auftrag gegeben hatten.

Guy Morin, Regierungspräsident von Basel-Stadt, dem ersten Kanton, der solche Verträge einführte, sagte, die Fachleute würden nun Ergebnisse diskutieren. Seines Erachtens sollten jedoch Begrüssungs- und Informationsveranstaltungen freiwillig sein.

So könne beispielsweise von Joe Jimenez, dem neuen CEO des Pharma-Riesen Novartis, nicht verlangt werden, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen.

“Heute haben wir eine Migration von hochqualifizierten Menschen die für unsere biowissenschaftliche Industrie, in unseren Krankenhäusern oder Universitäten tätig sind. Und diese Menschen sind willkommen”, fügte Morin hinzu. Dass diese zur Teilnahme gezwungen werden, könnte abstossend wirken.

Rund 76% der Vertragsunterzeichnenden waren Frauen. Der Kanton Solothurn hat festgestellt, dass auch Ehen zwischen Schweizer Männern und Frauen aus Süd- und Mittelamerika oder Südostasien, ein besonderes Problem darstellten.

Diese seien für eine “erstaunlich hohe Zahl” von Problemen verantwortlich, sagte der Vertreter des Kantons Solothurn, Albert Weibel. Einige Schweizer Männer seien sogar dagegen gewesen, dass sich ihre Frauen integrierten, sagte er weiter.

Unterschiedliche Ansichten

Nichtregierungsorganisationen können den Verträgen nicht vorbehaltlos zustimmen. “Gut finden wir die nationalen Empfehlungen zur Integration”, erklärte Adrian Hauser, Kommunikationsleiter bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe gegenüber swissinfo.ch.

“Wir sehen Probleme beim Druck, der auf die Menschen ausgeübt wird. Es betrifft nur eine kleine Zielgrupe und vor allem Menschen, die bereits private Probleme haben wie zum Beispiel eine Scheidung. Für solche Menschen sehen wir ein Problem, wenn auf sie mit diesen Verträgen noch mehr Druck ausgeübt wird.

Für Hauser sind die Empfehlungen nicht neu. Seine Organisation hat 2007 ähnliche Ergebnisse in einem Bericht vorgelegt. Doch dieser setzt zur Lösung auf Dialog und ein freundliches Willkommen heissen.

Hauser zeigte sich jedoch besorgt darüber, dass einige Gruppen, wie etwa Afrikaner, mehr Verträge unterschreiben müssten als andere, was diese noch mehr stigmatisiere. Dies sei keine gute Art, an das Problem heranzugehen.

Wir wollen einen Ansatz, der die Integrationsmassnahmen von Fall zu Fall prüft, zugeschnitten auf die jeweilige persönliche Situation der Betroffenen”, sagte er.

Isobel Leybold-Johnson, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Englischen: Etienne Strebel)

Artikel 53, Förderung der Integration:

1 Bund, Kantone und Gemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration.

2 Sie schaffen günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben.

3 Sie fördern insbesondere den Spracherwerb, das berufliche Fortkommen, die Gesundheitsvorsorge sowie Bestrebungen, welche das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung und das Zusammenleben erleichtern.

4 Sie tragen den besonderen Anliegen der Integration von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung.

5 Bei der Integration arbeiten die Behörden des Bundes, der Kantone und Gemeinden, die Sozialpartner, die Nichtregierungsorganisationen und Ausländerorganisationen zusammen.

Im Jahr 2008 waren 20% der Menschen, die in der Schweiz einen festen Wohnsitz hatten, ausländische Staatsagehörige.

Fast 20% waren aus Bosnien und Herzegowina, Slowenien, Kroatien und Mazedonien. Unter den anderen ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz waren 17,5% Italiener, 14% Deutsche, 14% aus Portugal, 11% aus Serbien und Montenegro, 11% aus Frankreich, 5% aus der Türkei und 3,9% aus Spanien.

Bundesamt für Statistik, 2009

Ausländische Einwohner müssen mindestens 12 Jahre warten, bevor sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft beantragen können.

Ausländer, die mit schweizerischen Staatsangehörigen verheiratet sind, können die Vorteile von einem vereinfachten oder “erleichterten” Verfahren in Anspruch nehmen. Sie müssen weniger Jahre warten.

Wer eingebürgert werden will, muss nachweisen, dass er oder sie in die schweizerische Gesellschaft integriert ist, die schweizerischen Gesetze nicht verletzt hat und keine Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit darstellt.

Verantwortlich für die Einbürgerungsverfahren sind die kantonalen und lokalen Behörden

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