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Mit 70 zu alt für die Politik

Im Alter ist (fast) alles möglich - nur in der bernischen Gemeinde Madiswil nicht. Keystone Archive

In der Gemeinde Madiswil sollen Menschen über 70 kein passives Wahlrecht mehr haben. Ein Kuriosum, aber kein Novum.

Jeder Schweizer Bürger, jede Schweizer Bürgerin besitzt in der Schweiz das aktive und passive Wahlrecht. Das heisst: Jede und jeder kann wählen und für eine politisches Amt gewählt werden. Nicht mehr so in der bernischen Gemeinde Madiswil.

Im Mai hatte die Gemeindeversammlung der 2000-Seelen-Gemeinde beschlossen, dass Senioren und Seniorinnen, die über 70 Jahre alt sind, im Madiswiler Gemeinderat und in den Gemeinde-Kommissionen nichts mehr zu suchen haben. Den Antrag stellte pikanterweise ein Rentner, doch war bei der Versammlung dem Vernehmen nach nur eine über 70jährige Person anwesend.

Und die Grundrechte?

Die Verfassungsmässigkeit der Alterslimite wurde in der Folge vom Schweizerischen Seniorenrat in Frage gestellt, was über die Gemeindegrenzen hinaus für hitzige Diskussionen sorgte.

Laut dem Entscheid vom Dienstag des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist das neue Organisations-Reglement rechtens, da es kein Grundrecht der Bundes- oder Kantonsverfassung verletze.

Alterslimiten tangieren laut AGR zwar das passive Wahlrecht und das Diskriminierungs-Verbot. Doch sind sie zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren. Die Regelung der Gemeinde Madiswil scheint diese Voraussetzungen zu erfüllen.

Trotzdem ist der Entscheid von Madiswil relativ erstaunlich. Oft fällt es gerade kleineren Gemeinden schwer, Mandatsträger für ein Amt zu finden. Weitherum herrscht die Meinung vor, dass das Beispiel Madiswil nicht Schule machen sollte.

Alterslimiten auch beim Kanton

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sei die Festlegung von Alterslimiten grundsätzlich eine Frage der Opportunität, soweit dabei der Rahmen des Vertretbaren gewahrt bleibe. Auch für Angestellte des Kantons und dessen nebenamtliche Behörde- und Kommissions-Mitglieder gebe es Alterslimiten. Es gebe daher keinen Grund, Madiswil deren Einführung zu verweigern.

Und gemäss Artikel 16 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates des Kantons Bern, darf, wer über 65 Jahre alt ist, nicht gewählt oder wiedergewählt werden. Im bernischen Kantonsparlament hingegen gibt es keine Altersbeschränkung.

Rebecca Vermot und Agenturen

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