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Nach dem grossen Schweigen plädiert der Staatsanwalt

Im Fokus: Die Angeklagten im Swissar-Prozess. Keystone

Die Einvernahmen der Angeklagten im Strafverfahren um den Konkurs der Swissair sind abgeschlossen. Am Donnerstag folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Ein Beobachter des Prozesses vor dem Bezirksgericht Bülach diagnostiziert, die Anklage habe zwar einen harten Stand, dennoch sei der Ausgang ungewiss.

Fakt ist: Sie waren Spitzenmanager, sprachgewandte Vorzeigefiguren der Schweizer Wirtschaft. Als Entscheidungsträger waren sie am Niedergang des einstigen Nationalstolzes Swissair beteiligt.

Vor den Richtern des Bezirksgerichts Bülach verweigerten die meisten von ihnen jegliche Auskunft, wiesen die Vorwürfe zurück und quittierten die Fragen der Richter – unter Hinweis auf das ausstehende Zivilverfahren – mit eisigem Schweigen.

Einige haben geredet, sind zum Gegenangriff übergegangen, diffamierten die Anklage als “Mumpitz”, die Staatsanwaltschaft als “praktisch irrenhausreif”, “böswillig”, “lebensfern” und “dilettantisch”.

“Die Staatsanwaltschaft hat nun zwei Tage Zeit, um aus ihrer Sicht zu sagen, was Sache ist. Deshalb wird das Plädoyer sicher spannend”, sagt Constantin Seibt gegenüber swissinfo. Der Journalist verfolgt für den Zürcher Tages-Anzeiger den Prozess.

Wenig ausgebautes Konzernrecht

Die grosse Frage im zweiten und dritten Akt des Bülacher Strafprozesses ist: Kommt es zu Verurteilungen oder werden die Angeklagten in den wesentlichen Punkten freigesprochen?

“Die Gerichtsberichterstatter sind sich in dieser Frage völlig uneinig. Allgemein tendiert man dazu zu sagen, die Anklage stehe auf schwachen Füssen. Das Konzernrecht ist in der Schweiz nicht besonders ausgebaut, es ist so etwas wie ein Pilotprozess.”

Mit Blick auf die immerhin mehr als 4000 Ordner an Akten fügt Seibt an: “Ich denke jedoch, dass das Gericht das Urteil zumindest im Rohbau schon festgelegt hat.”

Inkompetenz ist nicht strafbar

Eine Hauptachse der Anklage sind allfällige Schädigungen der Gläubiger und der Aktionäre. Da stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt der mit 260 Firmen extrem komplexe Konzern faktisch pleite war und wann er noch zu retten gewesen wäre. “Die Anklage hat dazu ein paar stichhaltige Zahlen, aber die Angeklagten haben genauso einleuchtende Zahlen.”

Die Swissair ist Geschichte, der Schuldenberg nach dem grössten Konkurs der Schweizer Wirtschaftsgeschichte immens. Geldforderungen kommen später – in einem Zivilprozess – vor Gericht. In Bülach geht es um strafrechtlich relevante Delikte. Dazu gehören weder Misswirtschaft, Managementfehler, noch Inkompetenz oder Scheitern.

“In dieser Hinsicht hat die Anklage sicherlich einen harten Stand. Sie müsste den Angeklagten ja Vorsätzlichkeit oder zumindest Grobfahrlässigkeit nachweisen”, so Seibt. “Es hat ja keiner gesagt: ‘So, jetzt rammen wir die Swissair zu Boden’.”

Schockzustand und Chaos

Die Grossbank UBS habe am Schluss die Swissair “in die Luft gesprengt”, beklagte der letzte Swissair-CEO Mario Corti vor Gericht und meinte damit, dass der Konzern auch in den turbulenten Tagen nach dem 11. September 2001 mit einem Bankkredit noch zu retten gewesen wäre.

“Zumindest hat die UBS auf diese Aussage entsetzlich nervös reagiert”, so Seibt. In einer ungewöhnlich umfangreichen Mitteilung wies die Grossbank die Anschuldigungen umhegend zurück.

Im Grunde genommen hätten aber die Darstellungen von Corti, aber auch des früheren CEO Philippe Bruggisser oder der Verwaltungsräte Thomas Schmidheiny und Eric Honegger keine wirklich neuen Erkenntnisse gebracht. “Man sieht einfach, was das damals für ein Chaos, was das für ein Schockzustand gewesen sein muss.”

swissinfo, Andreas Keiser

Der Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach hat am 16. Januar begonnen und dauert bis am 9.März.

Die Einvernahme der 19 Angeschuldigten wurde am 5. Februar abgeschlossen.

Die Verhandlungen in der 1500 Personen fassenden Stadthalle Bülach sind öffentlich.

Ab 15. Februar folgen die Anklage der Staatsanwaltschaft und die Plädoyers der Verteidigung.

Der Zeitpunkt der Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Die Anklageschrift umfasst 100 Seiten. Die Akten füllen 4150 Aktenordner.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in 40’000 Arbeitsstunden mehr als 300 Personen einvernommen und 20 Haus-Durchsuchungen veranlasst.

Eine erste Version der Anklageschrift vom 30. März 2006 hat das Gericht wegen Mängeln zurückgewiesen. Die überarbeitete Anklageschrift liegt seit dem 31. Dezember 2006 vor.

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