Nationalratskommission will mehr Kriegsmaterial-Exporte zulassen
Schweizer Rüstungsbetriebe sollen künftig auch Kriegsmaterial an Länder liefern können, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden. Auch die Weitergabe von Waffen soll grundsätzlich möglich sein. Das will die zuständige Nationalratskommission.
(Keystone-SDA) Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) entsprechende Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Darüber entscheiden wird als Nächstes die grosse Kammer, voraussichtlich in der Wintersession im Dezember.
Die Nationalratskommission geht mit ihren Vorschlägen weiter als der Bundesrat. Dieser hatte eine sogenannte Abweichungskompetenz beantragt für Ausfuhren von Kriegsmaterial. Er will die Kompetenz, um in ausserordentlichen Umständen und zur Wahrung der Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien für Auslands-Rüstungsgeschäfte abzuweichen.
Von der Kompetenz Gebrauch machen will er vor allem gegenüber Ländern, mit denen die Schweiz Kriegsmaterial-Handel betreibt, aber in die nach geltendem Recht dennoch nicht geliefert werden kann. Heute ist es verboten, in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind.
Rüstungsindustrie versus Friedensförderung
Nach den Plänen der SIK-N sollen Länder, die ein ähnliches Exportregime wie die Schweiz kennen, selbst dann mit Kriegsmaterial beliefert werden können, wenn sie sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, sofern die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz keine Ablehnung erfordern und auch keine ausserordentlichen Umstände vorliegen. Beim Entscheid über ein solches Ausfuhrgesuch müssten ausdrücklich auch die neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz berücksichtigt werden.
Bei der Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial durch Empfängerstaaten soll künftig grundsätzlich auf Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verzichtet werden, wie die Mehrheit der SIK-N fordert. Allerdings soll der Bundesrat solche Erklärungen von staatlichen Endempfängern verlangen können, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dies erfordern.
Die Mehrheit ist gemäss Mitteilung der Ansicht, dass angesichts der sich stetig verschlechternden geopolitischen Situation die Sicherheit der Schweiz gewährleistet und die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee nachhaltig gestärkt werden muss. Ein wichtiges Element hierfür sei eine starke und leistungsfähige Rüstungsindustrie.
Eine Minderheit kritisiert hingegen, dass eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes nicht im Interesse der neutralen Schweiz sei, die sich insbesondere für Frieden und den Schutz der Menschenrechte einsetzen solle. Zudem könne die Ukraine, die von ihrem legitimen Selbstverteidigungsrecht gemäss Uno-Charta Gebrauch mache, von den vorgeschlagenen Regelungen nicht profitieren.