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Nidwalden will am Veranstaltungsverbot an Feiertagen festhalten

Keystone-SDA

Die Nidwaldner Regierungsrat will das Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen beibehalten. Eine Motion aus dem Landrat fordert, das geltende Verbot an den fünf hohen Feiertagen in Nidwalden aufzuheben.

(Keystone-SDA) Die Motionärin Iren Odermatt Eggerschwiler (FDP) und Mitunterzeichnende argumentierten, dass das Verbot die Freiheit der Bevölkerung sowie die kulturelle Vielfalt unnötig einschränke. Zudem gebe es in anderen Kantonen vergleichbare Einschränkungen nicht.

Der Regierungsrat ist anderer Meinung, wie er am Montag in einer Mitteilung darlegte. Die geltenden Regelungen hätten sich bewährt und die Veranstalter hätten sich zu arrangieren gewusst. Die Einschränkungen beträfen nur fünf Tage im Jahr und seien verhältnismässig, wird Landesstatthalter Othmar Filliger (Mitte) zitiert. Zudem sei es der Regierung wichtig, die christlich geprägten Werte des Kantons zu wahren.

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In Nidwalden gilt das Veranstaltungsverbot am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, dem Eidgenössischen Bettag und an Weihnachten (25. Dezember). An diesen Tagen sind nichtreligiöse Veranstaltungen sowie sportliche Übungen und Wettkämpfe untersagt. In Ausnahmefällen können Gemeinden kulturelle Anlässe bewilligen, sofern sie dem «Sinn des Feiertags entsprechen».

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