Nie wieder Schuldenwirtschaft
Die Ausgaben des Bundes sollen sich nach den Einnahmen richten. Gegen links-grünen Widerstand hat der Nationalrat am Montag (18.06.) als zweite Kammer mit 110 zu 59 Stimmen die Schuldenbremse in der Verfassung gutgeheissen.
Mit dem Haushaltsziel 2001 hat der Bund seine Finanzen kurzfristig wieder ins Gleichgewicht bringen können. Die Schuldenbremse soll nun mit der Disziplinierung von Bundesrat und Parlament das Erreichte absichern und verhindern, dass die alte Schuldenwirtschaft Urständ feiert.
Mathematik statt Politik?
"Wir haben klar gegen die Verfassungsgebote zum Ausgleich der Rechnung und zum Abbau der Fehlbeträge verstossen", sagte Finanzminister Kaspar Villiger. Nun müsse wieder Handlungsspielraum für die nächsten Generationen geschaffen werden. Bei gegenwärtig guter Finanzlage sei der Zeitpunkt für das neue Instrument günstig, sagte Kommissionssprecher Rudolf Steiner (FDP/SO).
Auch im Zweitrat war man sich einig, dass ein Schuldenberg von über 100 Mrd. Franken zu Selbstkritik Anlass gibt und zum Handeln zwingt. Voll überzeugt von der "zugleich harten und flexiblen" Schuldenbremse zeigten sich indessen nur die bürgerlichen Fraktionen. Sie bedauerten einzig, dass die Schulden damit bloss stabilisiert, nicht aber abgebaut würden.
Das links-grüne Lager war zwar zum Verhandeln bereit, sagte dem vorgeschlagenen Mechanismus aber schon beim Eintreten resolut den Kampf an. "Erstmals soll der Irrglaube zum Gesetz gemacht werden, dass man die Politik durch mathematische Formeln ersetzen und die Politiker aus ihrer Verantwortung für das Wohl des Landes entlassen kann", sagte Urs Hofmann (SP/AG).
Alarm bei sechs Prozent
In der Detailberatung folgte der Rat dann aber Bundesrat, Ständerat und Kommission. Grundsätzlich dürfen die Ausgaben nicht höher sein als die geschätzten Einnahmen - korrigiert aber um einen Faktor, der die Konjunktur berücksichtigt: Wenn die Wirtschaft stark wächst, müssen die Ausgaben unter den Einnahmen liegen, bei schwacher Konjunktur sind Defizite erlaubt.
Überschreiten die Ausgaben den vom Parlament festgelegten Plafond, wird dies einem Ausgleichskonto belastet, das in den folgenden Jahren auszugleichen ist. Der Fehlbetrag dieses Kontos darf die Ausgaben der Vorjahresrechnung um höchstens sechs Prozent überschreiten, was zurzeit rund drei Mrd. entspricht. Was darüber hinaus geht, muss innert dreier Jahre abgebaut werden.
Erfolglos versuchte die links-grüne Kommissions-Minderheit, das Ausgaben-Korsett über die Ausnahmeklausel für ausserordentliche Situationen hinaus zu lockern und für den Kampf gegen die Verschuldung auch neue Einnahmen einzusetzen. Finanzminister Kaspar Villiger war froh, dass die Schuldenbremse nicht in dieser Weise abgeschwächt wurde.
Der Verfassungsartikel mit den Grundsätzen der Schuldenbremse passierte mit 110 zu 59 Stimmen, die Detailregelung im Finanzhaushalt-Gesetz mit 92 zu 38 Stimmen. Wegen kleiner Differenzen geht das Geschäft nochmals an den Ständerat.
swissinfo und Agenturen

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