
Niederlande müssen Rüstungsexporte nach Israel neu prüfen

Die Niederlande müssen nach einem höchstrichterlichen Urteil den Export von Ersatzteilen für die Kampfjets F-35 nach Israel erneut prüfen. Das Verbot der Ausfuhr bleibt aber vorerst in Kraft, urteilte der Hohe Rat in Den Haag.
(Keystone-SDA) Im Februar 2024 hatte ein Gericht entschieden, dass der Export eingestellt werden müsse, da die Gefahr bestehe, dass Israel durch den Einsatz im Gazastreifen das humanitäre Völkerrecht verletze. Die niederländische Regierung stoppte die Ausfuhr, legte aber Berufung ein.
Der oberste Gerichtshof hob das Urteil aus der vorigen Instanz nun auf. Nicht ein Gericht dürfe über ein Exportverbot entscheiden. Das sei Aufgabe des Ministers für Aussenhandel, begründete der Hohe Rat.
Risiko auf Verstoss gegen Völkerrecht
Der Minister hat nun sechs Wochen Zeit, die Entscheidung über die Ausfuhr der Rüstungsgüter zu prüfen. Dabei muss das Völkerrecht berücksichtigt werden, urteilte der Hohe Rat. Wenn festgestellt werde, «dass ein eindeutiges Risiko besteht, dass die auszuführenden Güter zur Begehung schwerer Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden», darf nach dem Urteil die Genehmigung nicht erteilt werden.
Gegen den Export der Ersatzteile für die F-35 nach Israel hatten Menschenrechts- und Friedensorganisationen geklagt. In den Niederlanden ist das europäische Ersatzteillager des US-Herstellers der Kampfflugzeuge. Auch Israel wird von hier aus beliefert.