Pflegerin steht in Dietikon wegen Diebstählen vor Gericht
Eine 48-jährige Pflegehilfe hat ihre Klienten systematisch bestohlen. Sie begnügte sich dabei nicht mit Bargeld und Schmuck, sondern klaute auch zahlreiche Modelleisenbahnen und -autos. Am heutigen Freitag muss sich die 48-jährige Polin am Bezirksgericht Dietikon verantworten.
(Keystone-SDA) Das Bezirksgericht Dietikon verhandelt am Freitag einen Fall von gewerbsmässigem Diebstahl. Auf der Anklagebank sitzt eine 48-jährige Pflegehilfe aus Polen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem beantragt die Anklagebehörde einen Landesverweis von acht Jahren, was bedeuten würde, dass sie die Schweiz verlassen muss.
Die Beschuldigte nutzte ihre berufliche Stellung als Seniorenbetreuerin aus, um in den Haushalten der ihr anvertrauten älteren Menschen Bargeld und diverse Wertgegenstände zu entwenden Den Erlös verwendete sie zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes. Die Frau durchsuchte die Wohnungen minutiös nach Beute.
Beutezug im Limmattal
Der Grossteil der Straftaten ereignete sich in einem Einfamilienhaus im Bezirk Dietikon. Dort war die Betreuerin für die Dauer von mehr als einem Jahr tätig. Zwischen Mai 2023 und Ende November 2025 bediente sie sich unter Ausnützung des Vertrauensverhältnisses am Hab und Gut einer Rentnerin und deren Familie. Dies blieb lange unbemerkt, sodass die Diebin ungestört agieren konnte.
Die Liste des Deliktsguts ist lang und ungewöhnlich vielfältig. Neben 6000 Franken Bargeld entwendete sie diversen Gold- und Silberschmuck, Goldvreneli und Silbermünzen. Ausserdem stahl sie mehrere komplette Sätze Silberbesteck und zwei Spiegelreflexkameras.
Auffällig ist die grosse Menge an gestohlenen Spielwaren: Die Frau liess mindestens 20 Modelleisenbahnen, über 250 Modellautos und Motorräder sowie rund 20 Lego-Bausätze mitgehen. Auch Lederportemonnaies und Schals befanden sich unter der Beute.
Der Gesamtwert der in dem Einfamilienhaus gestohlenen Gegenstände beläuft sich auf gut 66’000 Franken. Laut der Staatsanwaltschaft verkaufte die Beschuldigte einen Grossteil der Waren über eine Online-Plattform. Das eingenommene Geld floss in ihre eigenen Taschen.
Nach Vorfall in Luzern verhaftet
Nach ihrer Tätigkeit im Kanton Zürich arbeitete die Pflegehilfe in der Innerschweiz. Im Januar 2026 war sie bei einer betagten Frau in Luzern angestellt. Auch dort griff sie innerhalb von nur zwei Wochen erneut zu. Sie entwendete 300 Franken Bargeld und eine Halskette aus Weissgold im Wert von 2000 Franken. Kurz nach diesem Diebstahl endete die Deliktserie: Am 27. Januar 2026 wurde die Frau verhaftet.
Die Gerichtsverhandlung findet im abgekürzten Verfahren statt. Diese Form der Prozessführung ist vorgesehen, wenn der Sachverhalt unbestritten ist und die beschuldigte Person im Vorfeld ein Geständnis ablegt und den Strafvorschlag akzeptiert. Zudem muss sie die Zivilforderungen der geschädigten Parteien im Grundsatz anerkennen, was die Frau getan hat.
Das Gericht prüft an der Verhandlung lediglich noch, ob die Durchführung dieses Verfahrens angemessen ist. Stimmt das Gericht zu, wird der Vorschlag zum rechtskräftigen Urteil erhoben.