Abstimmung über Genfer Mindestlohn-Initiative
Die Genfer Stimmberechtigten können über die Initiative "für das Recht auf einen Mindestlohn" abstimmen. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Links-aussen-Partei SolidaritéS gegen das Kantonsparlament gut. Dieses hatte die Initiative für ungültig erklärt.
Die Genfer Stimmberechtigten können über die Initiative «für das Recht auf einen Mindestlohn» abstimmen. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Links-aussen-Partei SolidaritéS gegen das Kantonsparlament gut. Dieses hatte die Initiative für ungültig erklärt.
Das Gericht befand den Initiativtext für «angepasst». Es begründet seinen Entscheid damit, dass er die Höhe des geforderten Mindestlohnes nicht explizit benennt. Viel mehr wird dem Staat die Verantwortung übertragen, die Höhe festzulegen. Dabei müsste er auch die in Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Löhne berücksichtigen.
Gleichzeitig bezweifelt das Gericht jedoch, dass das zu erarbeitende Gesetz mit übergeordnetem Recht in Einklang gebracht werden kann.
Der Rahmen und die strikten Bedingungen in der Bundesgesetzgebung machten die Umsetzung der Initiative sehr schwierig, so das Bundesgericht. Diese Zweifel reichten jedoch nicht aus, um die Initiative als rechtswidrig zu bezeichnen.
Auch im Waadtland wurde eine ähnliche Initiative für ungültig erklärt. Auch dort ist eine Beschwerde gegen den Parlamentsentscheid hängig.
swissinfo.ch und Agenturen
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