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AKW Mühleberg muss Betrieb nicht einstellen

Dieser Inhalt wurde am 22. Dezember 2009 publiziert

Sollten die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb des Kernkraftwerks einmal nicht mehr gegeben sein, müsse es jedoch ausser Betrieb genommen werden, teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montag mit.

Das Atomkraftwerk Mühleberg ist das letzte schweizerische AKW mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 ersuchte die Betreiberin BKW FMB Energie AG deshalb um Aufhebung der Befristung.

Das UVEK hat sich bei seinem Entscheid auf die Beurteilung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) aus dem Jahr 2007 gestützt.

Nach dem neuen Kernenergiegesetz, das im Februar 2005 in Kraft trat, sind Betriebsbewilligungen für AKW unbefristet zu erteilen, wie das UVEK in seiner Mitteilung weiter schreibt. Eine Befristung sei aus Sicherheitsgründen, nicht jedoch aus politischen Überlegungen zulässig.

Für das Kernkraftwerk Mühleberg lägen zurzeit keine Gründe vor, die eine Befristung erforderlich machen würden.

Das ENSI überprüft im Rahmen der laufenden Aufsicht, dass die Bewilligungsinhaber ihre gesetzlichen Pflichten einhalten. Erfüllt ein AKW die Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr, muss es ausser Betrieb genommen werden.

Der Entscheid des UVEK kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und anschliessend bis vor das Bundesgericht weiter gezogen werden.

swissinfo.ch und Agenturen

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