Bewilligungspflicht für legalen Hanf
Die Justiz- und Polizeidirektoren der Westschweiz und des Tessins wollen gemeinsame Regeln für den Hanf-Anbau: Wer legalen Hanf anbauen und verkaufen will, braucht künftig eine Bewilligung.
Die lateinischen Kantone (FR, VD, VS, NE, GE, JU, TI) wollen auf diese Weise dem Missbrauch im Hanfanbau entgegenwirken. Denn manch ein Landwirt gibt vor, seinen Hanf für Seile, Kleider oder Kosmetika zu verwenden und verkauft die verarbeitete Pflanze dann heimlich als Droge.
Nach geltender Rechtssprechung des Bundesgerichts eignet sich Hanf mit einem THC-Wert von mehr als 0,3 Prozent als Rauschmittel. Auf diesen Wert stützen sich auch die Westschweizer Kantone, die Hanf künftig als legal betrachten möchten, wenn der THC-Wert unter 0,3 Prozent liegt.
Das Konkordat tritt in Kraft, sobald drei Kantone beitreten. Auch die bernische Kantonsregierung erwägt den Beitritt zum Konkordat, wie sie diese Woche in ihrer Antwort auf einen Vorstoss im Grossen Rat bekanntgab.
Der THC-Gehalt von Hanf ist auch Thema einer Bundesverordnung, die sich bis Ende November in der Vernehmlassung befindet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schlägt vor, Hanf bis zu einem THC-Wert von 1,0 Prozent zuzulassen.
Henri Nuoffer, Sekretär der Westschweizer Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, sagte, man habe Kenntnis von den Plänen des Bundes. Trotzdem habe man den eigenen Vorstoss in die Wege geleitet.
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