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UBS warnt vor Vergeltung

Mit dem Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und den USA hätten über 4400 Namen von nichtdeklarierenden UBS-Kunden übermittelt werden sollen. Im Januar befand das Bundesverwaltungsgericht, der Vertrag sei rechtswidrig. Nun warnt die UBS vor Vergeltung der USA.

Einerseits ist das Schweizerisch-amerikanische Amtshilfeabkommen nach Schweizer Recht rechtswidrig und vorläufig gestoppt, andererseits müssten es die Schweizer Parlamentarier absegnen, damit die Daten geliefert werden können und internationales Recht nicht verletzt wird.

Laut dem Tages-Anzeiger hat die UBS nun ein massives Lobbying unter den (bürgerlichen) Parlamentariern begonnen, um die Legalisierung des Abkommens zu erwirken.

Würden die Räte das Abkommen nicht absegnen, wären laut UBS noch weitere 20 Schweizer Institute von möglichen Vergeltungsmassnahmen der US-Steuerbehörde IRS betroffen – ein weiteres Druckmittel der USA. Die Grossbank stellt damit das Abkommen als ein Problem des gesamten Schweizer Finanzplatzes dar.

Die UBS warnt in ihrem Brief auch, dass die Schweiz auf einer Schwarzen Liste unkooperativer Steuerparadies-Länder enden könnte, falls das Parlament nicht Ja sagt. Das hätte auch Auswirkungen auf Schweizer Firmen, die in den USA Geschäfte tätigen.

Dem im August unterzeichneten Abkommen gingen Monate zähen Ringens zwischen Washington und Bern voraus. Die USA würden demnach nicht mehr die Daten von 50’000 UBS-Kunden verlangen, wenn sie die Namen von 4450 besonders exponierter Kunden erhielten.

Ob dies als Argument für eine Unterzeichnung des Vertrags sticht, sei eine andere Frage, so der Tages-Anzeiger. Berichte über weitere betroffene Banken sind nicht neu.

In der Wirtschaftskommission des Nationalrats habe Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Folgen gewarnt, falls das Parlament den Vertrag nicht durchlasse. Dennoch hat die Schweizerische Volkspartei SVP letzten Dienstag beschlossen, den Vertrag abzulehnen.

Bei den Sozialdemokraten denke man darüber nach, welchen Preis man für eine Annahme des Vertrags verlangen solle.

swissinfo.ch und Agenturen

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