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Schiedsgericht rügt die Swiss

Die Fluggesellschaft Swiss ist vor Gericht abgeblitzt: Ein Urteil vom Dienstag hat die Klage der ehemaligen Crossair-Piloten in den Hauptpunkten gut geheissen.

Dieser Inhalt wurde am 16. Juli 2002 publiziert Minuten

Laut Urteil des Schiedsgerichts benachteiligt der neue Gesamtarbeitsvertrag die Crossair-Piloten. Im Urteil sind insbesondere die ungleichen Arbeitsbedingungen festgehalten, sowie die nach Swissair- und Crossair-Piloten aufgeteilten Lohnlisten. So bestünden im gemeinsamen Mittelstreckenbereich Salärunterschiede, die nicht nachvollziehbar seien.

Unzulänglicher rechtlicher Status

"Wir haben in praktisch allen Hauptpunkten Recht bekommen", sagte Thomas Häderli, Präsident des Verbandes der ehemaligen Crossair-Piloten. Gemäss Urteil sei nicht der Umstand unzulässig, dass die Crossair AG mit der ehemaligen Gewerkschaft der Swissair-Piloten Aeropers einen anders lautenden Vertrag abgeschlossen habe; wohl aber der Vertrags-Inhalt. Dieser beeinträchtige die Rechtsstellung der ehemaligen Crossair-Piloten, und insofern sei die Klage gut zu heissen.

Der Swiss wurde eine Urteilsgebühr von 160'000 Franken auferlegt sowie eine Parteienentschädigung von 90'000 Franken. Mit der Legitimation des Gerichts im Rücken könne eine Schadenersatzklage gegen die Swiss eingereicht werden, sagte Häderli. Die Höhe des Schadens, der den Crossair-Piloten seit dem 1. April entstanden sei, belaufe sich auf mehrere Millionen Franken.

Einlenken oder Streik

Zunächst werde der Crossair-Verband seine Gleichstellungs-Forderungen der Swiss vorlegen und verlangen, dass die ab 2004 vorgesehenen Anpassungen rückwirkend gewährt würden. "Wenn die Swiss am Zwei-Klassen-System festhält, werden wir streiken", betonte Häderli. Eine einvernehmliche Lösung müsse schnellstmöglich gefunden werden, da Existenzängste eine schlechte Voraussetzung für die tägliche Ausübung des Pilotenberufs seien.

André Dosé will den Dialog

Die Swiss reagierte am Dienstagabend mit einer Stellungnahme, worin Airline-Chef André Dosé die unverzügliche Aufnahme von Gesprächen mit dem Crossair-Verband und der Gewerkschaft der ehemaligen Swissair-Piloten Aeropers ankündigte.

Swiss nehme das Urteil des Schiedsgerichts und die Aufforderung zur Behebung der Ungleichheiten im GAV ernst, wurde Dosé zitiert. Er stelle aber fest, dass die Airline grundsätzlich das Recht auf zwei separate Gesamtarbeitsverträge habe. Zudem dürften sich laut Urteil die GAVs inhaltlich voneinander unterscheiden, sofern es dafür stichhaltige sachliche Gründe gebe.

Wie der Aufforderung des Schiedsgerichts nachgekommen werden könne, müsse so rasch als möglich analysiert wird

swissinfo und Agenturen

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