Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert. Nun müsse rasch eine Eidgenössische Kommission zur Verhütung von Folter eingerichtet werden, forderten die Menschenrechtsorganisationen.
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Es sei an der Zeit gewesen, dass die Schweiz dieses Protokoll endlich ratifiziere und so ihren Willen bekräftige, Folter unter keinen Umständen zu tolerieren, schreiben die Menschenrechtsorganisationen.
Das im Dezember 2002 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Fakultativprotokoll war im Juni 2006 in Kraft getreten.
Die Staaten verpflichten sich mit der Ratifizierung, eine ständige Kontrolle über alle Orte einzurichten, wo sich Menschen im Freiheitsentzug befinden.
Nun gehe es darum, dass die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission zur Verhütung von Folter rasch ernannt würden und diese Institution tatsächlich eingerichtet werde, so die Menschenrechtsorganisationen.
Ermächtigt zur Kontrolle ist nicht nur ein Unterausschuss der Vereinten Nationen, sondern auch eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission. Die zwölf Mitglieder der Kommission müssten unter strengen Kriterien ausgewählt werden, forderten die Menschenrechtsorganisationen. Auch die grössten ethnischen Gruppen, die in den Haftanstalten in der Schweiz vertreten seien, sowie Frauen müssten in dieser Institution vertreten sein.
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