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BAK fordert mehr Geld für Filmförderung

Laut BAK-Direktor David Streiff ist der Filmförderungs-Kredit für das Jahr 2000 bereits aufgebraucht. Keystone

Die Filmförderung in der Schweiz leidet laut dem Chef des Bundesamtes für Kultur (BAK), David Streiff, unter akutem Geldmangel. Nun fordert das BAK für nächstes Jahr eine Aufstockung des Filmkredits um mindestens vier Mio. Franken.

Das Bundesamt für Kultur musste zwei der drei für die zweite Jahreshälfte 2000 geplanten Sitzungen der Begutachterausschüsse absagen, weil der gesamte zur Verfügung stehende Kredit von 7,6 Mio. Franken bereits aufgebraucht wurde, wie BAK-Chef Streiff und Marc Wehrlin, Chef der Sektion Film im Bundesamt für Kultur, am Montag (03.07.) in Bern erklärten.

Der seit Jahren stagnierende Filmkredit könne somit mit den europaweit namentlich in der Spielfilmproduktion auch für low budget-Filme enorm gestiegenen Kosten nicht mehr mithalten.

Seit 1998 hätten die Förderungsbeiträge jeweils in der zweiten Jahreshälfte nur noch mit Verspätung ausbezahlt werden können. Die Sektion Film habe vorerst versucht, die Situation zu stabilisieren, indem sie den Begutachtungs- Ausschüssen pro Sitzung einen tieferen Finanzrahmen vorgegeben habe.

Trotzdem habe sich die Situation zugespitzt. Bei gegen 60 Förderungsgesuchen pro Sitzung stehe ein Betrag von jeweils etwas über einer Million Franken auch bei strengster Selektion in einem starken Missverhältnis.

Alle Spielfilme der letzten Jahre benötigten zudem Zusatzbeiträge, damit sie überhaupt gedreht werden konnten. Der übliche Förderungsbeitrag für grössere Spielfilme von 500’000 Franken blieb seit über zwölf Jahren unverändert, die Drehbudgets haben sich in dieser Zeit jedoch verdreifacht.

Notbremse auf der Ausgabenseite

Der Bundesrat sieht eine Erhöhung des Filmkredits ab dem Jahr 2002 vor. Laut dem Bundesamt für Kultur wäre eine Erhöhung um vier Mio. Franken bereits ab 2001 notwendig, um die Situation zu normalisieren.

Da die Aufstockung im heutigen Zeitpunkt auf keine Weise gesichert sei, müsse auf der Ausgabenseite die Notbremse gezogen werden, bis über die im nächsten Jahr zur Verfügung stehenden Mittel Klarheit herrsche, wurde erklärt.

Für die Filmbranche allgemein und nicht nur für die einzelnen Projekte habe dies grosse Nachteile zur Folge. Ein Stück weit sei die Filmförderung auch Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden, sagte Wehrlin.

Mit der 1997 eingeführten erfolgsabhängigen Filmförderung und Instrumenten wie dem „Pacte de l’audiovisuel“ mit der SRG SSR idée suisse wurde das Filmschaffen laut BAK dynamisiert, so dass die Begutachterausschüsse heute bessere Filmprojekte zur Auswahl erhielten. Mache der Bund mit, so werde ein grösserer Prozentsatz der Filmprojekte verwirklicht als früher.

Zwischen der Zusage des Förderungsbetrages und der Auszahlung liegt gemäss den Angaben des BAK ein Zeitraum von Monaten bis Jahren, weil die Förderung erst ausbezahlt wird, wenn die Restfinanzierung gesichert ist.

Ein Überhang an Förderungszusagen im Verhältnis zum Jahreskredit sei somit unvermeidlich, dürfe aber ein gewisses Mass nicht übersteigen. Der Entwurf zu einem neuen Filmgesetz sehe die Schaffung eines unselbständigen Fonds vor, der eine genauere Verwaltung der Förderungsgelder ermöglichen würde.

swissinfo und Agenturen

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