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Die Heimreise wird leichter

Grenzübergang Ponte Tresa: Italien und Österreich wollen die neuen Zweijahres-Visa ab sofort ausstellen. Keystone Archive

Neu erhalten in der Schweiz lebende Nicht-EU-Bürger von den Nachbarländern Zweijahres-Visa. Ein Teilerfolg für die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI).

Mit der Einführung der Zweijahres-Visa werde der «schikanöse Visumszwang» gemildert, heisst es in einem GBI-Communiqué vom Dienstag. Die Bemühungen der GBI, die Visumspflicht in EU-Ländern für in der Schweiz lebende Nicht-EU- Bürger ganz abzuschaffen, trügen endlich erste Früchte.

Die Nachbarländer der Schweiz – Österreich, Italien, Deutschland und Frankreich – haben sich in der Folge einer von der GBI im Juni initiierten Botschafterkonferenz dazu bereit erklärt, Zweijahres-Visa auszustellen. Damit sei das Problem noch nicht gelöst, nehme ihm aber die schikanöse Schärfe, betont die GBI.

Gewerkschaft intervenierte bei EU-Kommission

Vorausgegangen war eine von 35’000 Personen unterzeichnete Petition der GBI an die EU-Kommission, welche die Aufhebung der Visumspflicht für in der Schweiz lebende Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger forderte. Die EU-Kommission hatte damals den Handlungsbedarf anerkannt und verwies auf die Möglichkeit, Visa mit längerer Gültigkeitsdauer auszustellen.

Erleichterung auf allen Seiten

Die Zweijahres-Visa würden von Italien und Österreich ab sofort ausgestellt, sagte Karin Fichtinger-Grohe von der Österreichischen Botschaft gegenüber swissinfo. «Wir freuen uns, dass wir den Leuten entgegenkommen konnten», sagte Fichtinger.

Die neue Regelung dürfte auch die Lage vor der Botschaft Österreichs in Bern entspannen. Die österreichische Botschaft hatte vor einigen Wochen wegen der langen Schlangen eine «Wartezone» mit mobilen Toiletten eingerichtet.

Befriedigung beim Bund

Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) nahm am Dienstag als oberste Ausländerbehörde der Schweiz mit Befriedigung von der Änderung Kenntnis. Das BFA habe sich in der Vergangenheit für die berechtigten Interessen der Ausländer eingesetzt. Dies werde es weiter tun, hielt BFA-Sprecher Christoph Müller fest.

So könnten seit Anfang der Neunzigerjahre einige Drittstaaten-Angehörige (zum Beispiel aus Jugoslawien oder der Türkei) und seit Mitte 2000 alle Nicht-EU/EFTA-Bürger mit einer Aufenthaltsbewilligung eines EU-Staates visumfrei in die Schweiz einreisen.

Endloses Warten auf Transit-Visa

Zur Zeit leben und arbeiten in der Schweiz rund 560’000 Menschen aus Nicht-EU-Staaten. Ein grosser Teil davon, rund 350’000, stammen aus Balkan-Staaten.

Wenn sie in ihre Heimat reisen, benötigen sie für die Durchfahrt durch EU- Staaten ein Transitvisum. Die Beschaffung gestaltet sich oft als Spiessrutenlauf.

Endloses Telefonieren auf besetzten Linien, stundenlanges Schlangestehen vor Konsulaten, monatelanges Warten auf das Visum. Nicht selten müssen sie die Ferien verschieben oder ganz auf den Besuch verzichten.

Für Nicht-EU-Bürger gehört dies seit dem Schengener Abkommen zu einer Reise in die Heimat. Dieses verlangt, dass Einreisende aus Süd- und Ostländern eine Einreisebewilligung besitzen müssen. «Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, dadurch sind Ausländer, die in der Schweiz arbeiten, den gleichen Regelungen unterworfen, die auch an den EU-Aussengrenzen gelten», erklärt Fichtinger-Grohe die Rechtslage.

swissinfo und Agenturen

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