EU-Krise in extremis vermieden
Am EU-Gipfel in Brüssel haben die 27 Staats- und Regierungschefs eine Einigung über einen neuen EU-Vertrag erzielt. Dieser soll die gescheiterte EU-Verfassung ersetzen.
Die in der Nacht auf Samstag erzielte Einigung kann dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz nur recht sein, sagt ein Schweizer Experte.
Die Europäische Union will sich einen neuen Vertragsrahmen geben: Nach langen Verhandlungen beschlossen die EU- Staats- und Regierungschefs in Brüssel ein konkretes Mandat für eine Regierungskonferenz.
Die EU sei aus dem «Stillstand herausgekommen», sagte die EU- Ratspräsidentin und deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Einigung. Und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso dopppelte nach: «Wir haben eine Krise vermieden.»
EU erhält neues Gesicht
Die Regierungskonferenz soll ihre Arbeit bis Ende Jahr abschliessen. Der neue EU-Vertrag soll vor den Europawahlen 2009 von allen 27 EU-Staaten ratifiziert sein und in Kraft treten.
Damit wird sich das Gesicht der EU verändern: Merkel verwies etwa auf den neuen Präsidenten des Europäischen Rates und den «Hohen Vertreter», den neuen EU-Aussenminister. Zudem betonte sie die rechtsverbindliche Grundrechte-Charta.
Der neue EU-Reformvertrag soll die EU-Verfassung ersetzen, die am Nein der Niederländer und Franzosen scheiterte, und die EU mit nunmehr 27 Mitgliedstaaten effizienter und handlungsfähiger machen.
Sorgenkind Polen
Der Einigung waren lange und schwierige Verhandlungen vor allem mit Polen vorausgegangen. Der polnische Präsident Lech Kaczinski hatte sich intensiv für eine grössere Stimmengewichtung seines Landes im EU-Ministerrat gewehrt.
Es blieb jedoch bei der beim EU-Verfassungsvertrag beschlossenen «doppelten Mehrheit». Vollständig werden die neuen Abstimmungsregeln aber erst verzögert 2017 in Kraft treten. Zudem ist für knappe Mehrheitsentscheide eine Rückkommensklausel vorgesehen. Die Zahl der EU-Kommissare wird 2014 von derzeit 27 auf 15 reduziert.
Allseits zufrieden
Kaczynski bezeichnete die Einigung als Erfolg für Polen. Zufrieden äusserten sich auch der französische Präsident Nicolas Sarkozy und der britische Premier Tony Blair, die intensiv in die Verhandlungen mit Polen einbezogen waren.
Keine Euphorie äusserte der dienstälteste EU-Regierungschef, der Luxemburger Jean-Claude Juncker. «Was jetzt herausgekommen ist, ist zufrieden stellend, mehr nicht», sagte er.
Keine Überraschung
Für Laurent Goetschel, Professor am Europainstitut der Universität Basel, ist die Einigung über den neuen EU-Vertrag keine Überraschung. «Die EU hatte schon grössere Krisen als die jüngste», sagt er gegenüber swissinfo. Diesmal habe es sogar weniger Streitpunkte als bei früheren Konflikten gegeben.
Die Einigung bedeutet für Goetschel eine Garantie für das Weiterfunktionieren der EU-Kommission, der Exekutive. «Und das ist doch schon ein Erfolg, dass die 27 Mitglieder funktionieren können. Wir haben in der Schweiz manchmal ja sogar Mühe mit 7 Regierungsmitgliedern.»
Selbstbewussteres Auftreten
Von einem «neuen Schub für Europa» mag der Politologe nicht sprechen. Probleme werde es weiterhin geben.
«Dennoch kann die EU jetzt selbstbewusster auftreten, und das könnte beispielsweise in der Status-Frage für den Kosovo von Bedeutung sein», so Goetschel.
Gut für die Schweiz
Goetschel glaubt nicht, dass die Einigung Auswirkungen auf die Schweiz haben wird. Für die Schweiz ändere sich nicht viel.
«Allerdings: Wenn es der EU gut geht, geht es auch der Schweiz gut. Wenn die EU ein stabiler und berechenbarer Partner ist, ist das für die Schweiz von Vorteil.»
swissinfo und Agenturen
Der EU-Vertrag übernimmt das Wahlsystem der doppelten Mehrheit (55% der EU-Mitgliedstaaten und 65% der EU-Gesamtbevölkerung). Die neuen Abstimmungsregeln treten aber erst verzögert 2017 in Kraft.
Das System der qualifizierten Mehrheit wird auf zusätzliche 51 Bereiche ausgedehnt wie Rechts- und Polizei-Zusammenarbeit (Grossbritannien ausgeschlossen), Ausbildung und Wirtschaftspolitik. Einstimmigkeit gilt als Regel für die Bereiche Aussenpolitik, soziale Sicherheit, Steuer- und Kulturpolitik.
Der Vertrag sieht die Designierung eines Europarats-Präsidenten während eines zweieinhalbjährigen Mandats vor, das einmal erneuerbar ist. Damit ist Schluss mit dem System der halbjährlichen Präsidentschafts-Erneuerung.
Die Mitentscheidungs-Prozedur, die dem Europäischen Parlament ein Vetorecht gewährt, wird erweitert auf neue Bereiche wie Justiz und Innenpolitik.
Der Vertrag erklärt die Grundrechte-Charta als rechtsverbindlich, ausser für Grossbritannien.
Die Klausel «freie und unverzerrte Konkurrenz» auf dem EU-Markt wird nicht in den neuen Vertrag aufgenommen.
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