
Keine obligatorischen Tierschutz-Anwälte
Kein Obligatorium für Tierschutz-Anwälte in den Kantonen: Nach dem klaren Votum im Nationalrat stellt sich auch der Ständerat gegen die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere".
Der Nationalrat folgt damit der Empfehlung seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Die sozialdemokratische Ständerätin Anita Fetz hatte sich als einziges Kommissionsmitglied für die Initiative ausgesprochen.
Sie stellte jedoch keinen Antrag, weshalb die Ablehnung der Initiative ohne Abstimmung über die Bühne ging. Der Nationalrat hatte sich mit 107 zu 47 Stimmen dagegen ausgesprochen.
Die Berechtigung des Anliegens wurde im Ständerat nicht in Frage gestellt. Seine Erfüllung sei aber bereits sichergestellt, argumentierten die Gegner, darunter auch Bundesrätin Doris Leuthard: Die 2011 in Kraft tretende neue Strafprozessordnung gebe den Kantonen die Möglichkeit, einen öffentlichen Tieranwalt einzusetzen oder eine entsprechende Fachstelle zu bezeichnen.
Hinzu kämen weitere gesetzliche Instrumente, die den Schutz der Tiere gewährleisteten. Es sei unnötig, die Autonomie der Kantone durch Zwang zu beschneiden.
Das Volksbegehren kommt nun – voraussichtlich nächstes Jahr – ohne Gegenvorschlag vors Volk.
Die Initiative war am 26. Juli 2007 mit 144’000 Unterschriften vom Schweizer Tierschutz eingereicht worden. Die Kantone sollen damit gezwungen werden, einen Tierschutz-Anwalt einzusetzen. Ziel ist es, misshandelten Tieren in Strafverfahren zu einer günstigeren Position zu verhelfen.
Der Kanton Zürich kennt diese Institution bereits seit 1991. Im Kanton St. Gallen wirkt das Volkswirtschaftsdepartement als «Tieranwalt». Bern hat dazu eine Spezialnorm geschaffen.
swissinfo.ch und Agenturen

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