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Mehr Rechte für das Volk: Das konstruktive Referendum

Mit dem konstruktiven Referendum sollen die Volksrechte ausgebaut werden. Keystone

Mit dem konstruktiven Referendum soll ein neues Volksrecht eingeführt werden. Auf Verlangen von 50'000 Stimmberechtigten oder 8 Kantonen wird über einen Gegenvorschlag zu einem Gesetz abgestimmt, sofern diesem im Parlament 5 Prozent zugestimmt haben.

Was hier auf den ersten Blick kompliziert tönt, ist gar nicht so schwierig: Mit dem herkömmlichen Referendum kann heute zu einer Vorlage nur Ja oder Nein gesagt werden. Das heisst, Sie stimmen beispielsweise einer Vorlage zu, obwohl Ihnen einige Punkte nicht passen. Oder umgekehrt: Sie sagen nein und lehnen damit auch Neuerungen ab, die Ihnen durchaus gefallen hätten.

Differenzierter politisieren

Mit dem konstruktiven Referendum wäre neu möglich, über Gegenvorschläge zu einem Gesetz abzustimmen, sofern diese in der Beratung im Parlament eine 5prozentige Unterstützung gefunden haben. Konkret bedeutet dies, dass ein Gesetz in verschiedenen Varianten zur Abstimmung vorgelegt werden könnte.

Das konstruktive Referendum kennt man bereits auf kantonaler Ebene in Nidwalden und Bern.

Komplikationen

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieser Initiative ohne Gegenvorschlag. Seiner Auffassung nach enthält die Initiative für ein konstruktives Referendum zu viele Nachteile. So zweifelt er z.B. an deren Handhabung. Bei einer Häufung der Gegenvorschläge könnten Abstimmungsprobleme entstehen, die eventuell mehrere Urnengänge in der gleichen Abstimmungssache erfordern würden. Die Belastung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würde grösser.

Zudem eröffnet das konstruktive Referendum nach Ansicht des Bundesrates politischen Gruppierungen die Möglichkeit, Einzelpunkte aus einer im Parlament bereits beratenen Vorlage auszuwählen und sie zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Ausgleichsfunktion des Parlaments wäre dadurch gefährdet.

Der Bundesrat kritisiert ausserdem, dass mit dem konstruktiven Referendum nicht sichergestellt werde, dass die Gegenentwürfe mit der Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar seien. Wichtig sei die Gesamtschau bei der Verbesserung der Volksrechte an Stelle eines einseitigen Ausbaus. Die Regierung wolle ein ausgewogenes Reformpaket. Zur Zeit ist ein solches Paket im Parlament hängig.

Ruth Bossart

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