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Regierung forciert die Schuldenbremse

Der Bundesrat will nicht mehr, dass ausserordentliche Ausgaben die Schulden in die Höhe treiben. Dies hat die Schweizer Regierung am Freitag beschlossen. Für die Sozialwerke wird eine separate Lösung gesucht.

Die seit 2003 wirksame Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben die ordentlichen Einnahmen nicht übersteigen. Sie gilt aber nicht für ausserordentliche Ausgaben, beispielsweise zur Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes und seiner früheren Unternehmen.

Mit den seit 2006 erzielten und für die nächsten Jahre budgetierten strukturellen Überschüssen des Bundeshaushaltes lassen sich die ausserordentlichen Ausgaben zwar kompensieren. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzungsregel soll nun aber auch rechtlich verhindern, dass die Schuldenbremse umgangen werden kann.

Neu ist ein Amortisationskonto vorgesehen, das ausschliesslich die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Ein Defizit dieses Kontos muss spätestens während der folgenden sechs Jahre durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abgetragen werden.

Vorläufig keiner Schuldenbremse unterstehen sollen die Sozialwerke. Dies soll bei den anstehenden Sozialversicherungs-Reformen diskutiert werden.

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