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Sammelfrist für Initiative soll auf ein Jahr verkürzt werden

Die Schweizer Bevölkerung reicht gerne Volksinitiativen ein. Keystone

Die Volksrechte werden verfeinert, Initianten unter Zeitdruck gesetzt: Eine Ständerats-Kommission will die Allgemeine Volksinitiative einführen, das Staatsvertrags-Referendum ergänzen und die Sammelfrist für Initiativen auf ein Jahr verkürzen.

Bereits in den 90er Jahren hatte die Regierung mit der Verfassungs-Reform einen grösseren Umbau der Volksrechte anvisiert. Dieser scheiterte 1999 in den Räten, weil neue Instrumente mit höheren Hürden verknüpft wurden. Auf Initiative des Ständerats schlägt die Staatspolitische Kommission (SPK) nun eine Mini-Reform vor, die nur «Mängel» beseitigen soll.

Kürzere Sammelfrist

Eine allzu lange Sammelfrist für Initiativen wirke sich negativ auf die Motivation aus und bereite so selbst den Initianten Mühe, argumentiert die Mehrheit der SPK. So schlägt sie eine Verkürzung von 18 auf 12 Monate vor.

Die Minderheit warnt allerdings davor, dass nur noch gut organisierte Gruppen Initiativen ergreifen könnten. Tabu sind für die SPK die Unterschriften-Zahlen (100’000 für Initiativen und 50’000 für Referenden).

…und eine flexible Volksinitiative

Wieder aufgenommen hat die Kommission die Allgemeine Volksinitiative: 100’000 Stimmberechtigte sollen in Form einer allgemeinen Anregung eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung verlangen können. Heute müssen Volksinitiativen zwingend Verfassungs-Änderungen fordern, obschon sich viele Anliegen im Gesetz realisieren lassen.

Die Bundesversammlung kann die Allgemeine Volksinitiative mit einem Gegenentwurf konfrontieren. Lehnt sie die Initiative ohne Gegenvorschlag ab, wird das Begehren zum Grundsatz-Entscheid dem Volk vorgelegt. Sagt das Volk Ja, müssen die Räte die geforderten Verfassungs- und Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Volksentscheide ernst nehmen

Die SPK verzichtete zudem auf Massnahmen zur Verhinderung von völkerrechtswidrigen Volksbegehren. Wie schon der Bundesrat befand auch die Kommission, dass diese Fragen weiterhin der Praxis überlassen werden soll. Eine eingehende parlamentarische Debatte über die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht sei unerwünscht, weil das Volk den Eindruck gewinnen könne, seine Entscheide würden nicht ernst genommen.

Wenn das Recht von aussen kommt

Weil immer öfter auf internationaler Ebene Recht gesetzt wird, will die SPK das Staatsvertrags-Referendum ergänzen: Neben unkündbaren Verträgen und dem Beitritt zu internationalen Organisationen sollen dem fakultativen Referendum künftig alle Verträge unterstehen, «die wichtige rechtssetzende Bestimmungen enthalten oder zum Erlass von Bundesgesetzen verplichten».

Der Bundesrat hatte sich bei der Verfassungsreform gegen eine solche Erweiterung gewehrt, weil Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen nicht direkt betroffen seien. Die SPK ist aber überzeugt, dass nur Fragen zur Abstimmung kommen werden, die für die Bevölkerung wichtig sind.

Die Vorlage der SPK geht zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession damit befassen.

swissinfo und Agenturen

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