Untersuchungsrichter darf Tinner-Akten einsehen
Das Bundesstrafgericht erlaubt dem Eidg. Untersuchungsrichteramt, versiegelte Tinner-Akten einzusehen - falls der Bundesrat dem zustimmt. Ein Nein der Regierung wäre laut Gericht trotz möglicher Konsequenzen für das Strafverfahren zu akzeptieren.
Das Bundesstrafgericht hat gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) ermächtigt, in Unterlagen der Atomschmuggelaffäre Tinner Einsicht zu nehmen, die ihm bisher noch nicht offen gelegt worden sind.
Das Plazet aus Bellinzona ist aber mit der Einschränkung verbunden, dass das Untersuchungsrichteramt ermächtigt werde, die verbleibenden Akten zu entsiegeln und zu durchsuchen, «soweit sie ihm vom Bundesrat zugänglich gemacht werden».
Der Entscheid bezieht sich auch auf einen dem Untersuchungsrichteramt vorenthaltenen Bundesordner mit Angaben zur Zusammenarbeit der Tinners mit der CIA.
Das URA hatte am vergangenen 9. Juli bei der Bundeskriminalpolizei und beim Bundessicherheitsdienst eine Hausdurchsuchung durchgeführt, um an die Kopien von Verfahrensakten im Fall Tinner heranzukommen, die beim Bundesrat unter Verschluss sind und vernichtet werden sollen.
Es hatte dabei den Tresor mit dem Schlüssel zu den Archivräumlichkeiten und Aktenschränken sichergestellt und versiegelt, nachdem ihm der Zugang zu den Räumen mit den Aktenkopien verwehrt wurde.
Nach der Einleitung eines Entsiegelungsverfahrens beim Bundesstrafgericht konnte das URA am 3. August unter strengen Auflagen Einsicht in die zur Diskussion stehenden Aktien nehmen, wie aus dem Entscheid hervorgeht.
Das Bundesstrafgericht wies in seinem Entscheid darauf hin, dass sich der Bundesrat bei seiner Weigerung zur Herausgabe der Akten auf verfassungsmässiges Recht berufe.
swissinfo.ch und Agenturen

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