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Volksrechte: Mini-Reform verabschiedet

Bei der Zahl der Unterschriften für eine gültige Initiative ändert sich nichts. Keystone Archive

Als erste Kammer hat der Ständerat am Dienstag mit 27 zu 2 Stimmen eine Mini-Reform der Volksrechte gutgeheissen. Die Verkürzung der Sammelfrist für Initiativen wurde abgelehnt. Neben der Allgemeinen Volksinitiative soll auch die Kantonsinitiative eingeführt werden.

Ein grösserer Umbau der Volksrechte im Rahmen der Verfassungsreform war 1999 in den Räten gescheitert, weil neue Instrumente mit höheren Hürden verknüpft wurden. Auf Initiative seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) beschloss der Ständerat nun eine kleine Reform, die lediglich «Mängel» beseitigen soll.

Unbestritten blieb die Einführung der Allgemeinen Volksinitiative, bei der das Parlament entscheidet, ob das Anliegen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe umgesetzt werden soll. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit führte der Rat auch eine Kantonsinitiative (Quorum acht Kantone) ein.

Für die Allgemeine Volksinitiative sollen – wie bereits für die herkömmlichen Volksinitiativen – 100’000 Unterschriften nötig sein. Anträge für 120’000 bzw. 70’000 Unterschriften wurden verworfen. Mit 20 zu 17 Stimmen lehnte es der Rat auch ab, die Sammelfrist für Volksinitiativen von 18 auf 12 Monate zu verkürzen.

Weil immer öfter auf internationaler Ebene Recht gesetzt wird, ergänzte der Ständerat das fakultative Staatsvertrags-Referendum. Neben unkündbaren Verträgen und dem Beitritt zu internationalen Organisationen sollen dem Referendum alle Verträge unterstehen, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder zur Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordern.

swissinfo und Agenturen

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