
Das gewaltige Vermögen der Moon-Sekte bleibt in einer Zuger Stiftung geschützt

Ein aussergewöhnlicher Rechtsstreit ist beendet: Das Berufungsgericht in Washington D.C. entschied über den Nachlass von Reverend Sun Myung Moon, Gründer der Vereinigungskirche. Es ging um Hunderte Millionen Dollar, die an eine Stiftung in Zug übertragen wurden.
Die amerikanische Justiz hat die Klage von Hak Ja Han Moon, Witwe des Reverends Sun Myung Moon, und ihres Sohnes Hyung Jin Moon (alias Sean) abgewiesen. Ihre Forderungen richteten sich gegen Preston Moon, den ältesten Sohn des verstorbenen Gurus und Rivalen innerhalb der Bewegung, die auch als Moon-Sekte bekannt ist.
Im Kern ging es um die Frage, wer die Kontrolle über das riesige Kirchenvermögen ausüben darf. Nach Auffassung der Richter handelt es sich jedoch um einen innerkirchlichen Konflikt, über den Zivilgerichte aufgrund des Ersten Verfassungszusatzes der Vereinigten Staaten nicht urteilen dürfen.
Eine halbe Milliarde nach Zug transferiert
Im September 2022 enthüllte Gotham City, dass der von Preston Moon geführte Flügel der Kirche etwa 500 Millionen Dollar an Vermögenswerten von den Vereinigten Staaten in eine Schweizer Stiftung, die Kingdom Investments Foundation (KIF), übertragen hatte.
Diese wurde 2010 in Zug in einem Glasgebäude mit 139 Briefkästen gegründet. Die Einrichtung entzieht sich nun jeglicher Aufsicht durch den Hauptzweig der Kirche, die angeblich drei Millionen Gläubige zählt, hauptsächlich in Korea und Japan.
Der Kirche wurde oft vorgeworfen, ihren Anhänger:innen durch den obligatorischen «Zehnten» Geld abzupressen oder überhaupt Heilsversprechen im Austausch für Geld anzubieten. Japanische Anwält:innen, die auf solche «spirituellen Verkäufe» spezialisiert sind, haben zahlreiche Fälle von ruinierten Familien dokumentiert. Insbesondere in Japan, dem wichtigsten Finanzpool der Bewegung.
«Der Lebenstraum»
Die in die Schweizer Stiftung übertragenen Vermögenswerte umfassen Beteiligungen an zwei riesigen Immobilienprojekten in Seoul – «Central City Limited» und «Parc1», einem 69-stöckigen Wolkenkratzer – sowie ein Skigebiet, ein Bauunternehmen und zwei Millionen Dollar in bar.
Laut Preston Moon zielte die Übertragung darauf ab, den schlechten Ruf der Kirche bei koreanischen Banken zu umgehen und die Fertigstellung des Parc1-Projekts zu ermöglichen, das als «Lebenstraum» seines Vaters dargestellt wurde.
Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgte jedoch, ohne die Witwe des Reverends, den historischen japanischen Zweig der Kirche oder Sean Moon zu informieren. In der Annahme, dass Preston Moon die Ressourcen der Organisation zweckentfremdet hatte, um sie in den Dienst seiner eigenen religiösen Vision zu stellen, wandten sich seine Gegner:innen an die Justiz in Washington D.C. Hier hat die Dachorganisation der Vereinigungskirche, die Unification Church International (UCI), ihren Hauptsitz.

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Religionsfreiheit… oder Machtmissbrauch?
2019 hatten die Kläger:innen einen ersten Erfolg erzielt. Ein erstinstanzliches Gericht hatte die Entlassung von Preston Moon und seiner Verbündeten aus dem Vorstand der Dachorganisation Unification Church International (UCI) und die Rückgabe der an die Stiftung übertragenen Vermögenswerte angeordnet.
Doch Preston Moon legte sofort Berufung ein und berief sich auf den Ersten Verfassungszusatz, der die Religionsfreiheit garantiert und dem Staat verbietet, sich in die internen Angelegenheiten von Glaubensgemeinschaften einzumischen.
Das Berufungsgericht gab ihm 2022 teilweise Recht. Es befand, dass ein Zivilgericht weder beurteilen könne, ob Preston Moon von den «religiösen» Zielen der Organisation abgewichen sei, noch wer der wahre spirituelle Nachfolger von Reverend Moon sei.
Es blieb eine Möglichkeit: Die Kläger:innen konnten noch versuchen, Betrug oder persönliche Bereicherung nachzuweisen, was die Anwendung einer sehr begrenzten Ausnahme von der Regel der religiösen Enthaltung erlaubt hätte.
Fall abgeschlossen
In seiner Entscheidung vom 3. Juli 2025 schliesst das Berufungsgericht diese Tür. Es ist der Ansicht, dass die Kläger:innen nicht nachgewiesen haben, dass Preston Moon einen persönlichen Nutzen aus der Übertragung an die Schweizer Stiftung gezogen hat.
Es stellt auch fest, dass keine der Anschuldigungen in den ursprünglichen Anklageschriften gegen die Kingdom Investments Foundation auf «self-dealing» (Eigengeschäfte) bezogen war. Es sei daher zu spät, um diesen Vorwurf geltend zu machen. Das Gericht weist ausserdem den Antrag zurück, das Verfahren erneut zu eröffnen, um neue Elemente einzubeziehen.
Der amerikanische Gerichtsentscheid bestätigt, dass die Zuger Stiftung KIF weiterhin die Kontrolle über das 2010 übertragene immense Vermögen behält, ohne dass sich die Stiftungsräte vor Gericht rechtfertigen müssen. Über die Funktionsweise der Kingdom Investments Foundation, ihre Führung oder die aktuelle Verwendung der Gelder hat das Verfahren keine neuen Informationen gebracht.
Urteil: Berufungsgericht des District of Columbia – Moon v. Moon (3.7.25)Externer Link
* Gotham CityExterner Link wurde von der Investigativjournalistin Marie Maurisse und dem Investigativjournalisten François Pilet gegründet und ist ein auf Wirtschaftskriminalität spezialisierter Newsletter zur Beobachtung der Justiz.
Jede Woche berichtet sie ihren Abonnent:innen über Fälle von Betrug, Korruption und Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem Finanzplatz Schweiz auf der Grundlage von öffentlich zugänglichen Gerichtsdokumenten.

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