Kinderprostitution unter Strafe stellen
In der Schweiz soll es keine minderjährigen Prostituierten mehr geben. Der Bundesrat hat beschlossen, die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen.
Kindern und Jugendlichen soll dank der Konvention eine ungestörte sexuelle Entwicklung ermöglicht werden. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen.
Die Schweiz muss noch eine Lücke im Strafgesetz schliessen, denn hierzulande liegt das Schutzalter bei 16. Ab diesem Alter können Jugendliche ihr Bild für pornografische Zwecke zur Verfügung stellen und Sex gegen Geld anbieten
Die Schweiz ist derzeit eines der wenigen Länder Europas, wo käuflicher Sex mit 16- und 17-jährigen Jugendlichen nicht strafbar ist.
Die Konvention enthält auch Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme, die ausschliesslich oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Die Kantone haben sich letztes Jahr in einer Anhörung ausnahmslos für die Unterzeichnung der Konvention ausgesprochen.
swissinfo.ch und Agenturen
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