Presserat: Boulevardzeitung verletzte Privatsphäre
Der "Blick" hat die Privatsphäre der Beteiligten verletzt, als er über den Tod von Bestseller-Autor Martin Suters Sohn berichtete und als er Sexbilder einer Gemeindeangestellten abdruckte. Dies hält der Presserat fest.
«Drama um Star-Autor Suter: Sohn erstickt!» – mit dieser Schlagzeile berichtete der Blick am 2. September 2009 über den Tod des Adoptivsohns von Schriftsteller Martin Suter. Das Hauptbild war ein Foto des Kindes, das seine Eltern auf das Grab gestellt hatten.
Der Presserat hat nun eine Beschwerde Suters gutgeheissen. Der Autor sei zwar eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, doch er habe seine Familie stets als geschützten Teil seiner Privatsphäre angesehen.
Der Presserat kritisiert den Blick namentlich dafür, dass er das private Foto auf dem Grab reproduzierte und an die deutsche Zeitung Bild weiterverkaufte.
Im Falle einer Angestellten einer Gemeinde, die sich in ihrer Freizeit in Sado-Maso-Posen ablichten lässt, ist die Boulevardzeitung nicht weniger zimperlich vorgegangen.
Der Blick druckte Fotos der Frau als Sex-Sklavin ab. Die Redaktion verpixelte zwar ihr Gesicht, nannte aber ihren Vornamen sowie die Gemeinde und die private Website mit den Fotos.
Dadurch sei sie über ihr privates Umfeld hinaus erkennbar geworden. Auch diese Beschwerde hiess der Presserat gut.
swissinfo.ch und Agenturen
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