Späte Genugtuung
Opfer von Zwangs-Sterilisationen sollen eine Entschädigung beantragen können. Ein Gesetz soll künftige Missbräuche verhindern.
Der Gesetzes-Entwurf des Bundesrats sieht vor, dass eine Sterilisation nur an über 18-jährigen, urteilsfähigen Personen mit deren freien Einwilligung vorgenommen werden darf. Verboten ist die Sterilisation von unter 18-Jährigen sowie von vorübergehend urteilsunfähigen Personen. Dieser Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung.
Laut Entwurf ist die Sterilisation von dauernd urteilsunfähigen Personen nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig. Zudem muss die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde einem solchen Eingriff zustimmen.
Berechnung nach Opferhilfe-Gesetz
Wer in der Vergangenheit Opfer einer Zwangs-Sterilisation wurde, soll eine Entschädigung und eine Genugtuung beantragen können. Für die Voraussetzungen und die Berechnung der Ansprüche verweist der Entwurf auf das Opferhilfe-Gesetz.
Der Vollzug des Bundesgesetzes über Sterilisation obliegt den Kantonen, die eine zuständige Behörde bestimmen sollen. Der Bund deckt 50 Prozent der Entschädigungs- und Genugtuungskosten. Wie hoch die Kosten sein werden, lässt sich schwer berechnen. Nach Schätzungen dürften es nicht mehr als 15 Mio. Franken sein.
Düsteres Kapitel
Die Vorlage, die auf eine parlamentarische Initiative der früheren Grünen Basler Nationalrätin Margrith von Felten zurückgeht, wird im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung geschickt. Der Vorstoss wurde im März 2000 von der Grossen Kammer gutgeheissen.
Unter dem Einfluss der Eugenik wurden auch in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert zahlreiche Personen, mehrheitlich junge Frauen aus der Unterschicht, gegen ihren Willen oder unter erzwungener Einwilligung sterilisiert.
Zu reden gab vor kurzem ein Bericht des Historikers Thomas Huonker, der erschütternde Erkenntnisse ans Tageslicht brachte: Nicht nur bis nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern bis in die 70er Jahre sollen Sterilisation, Kindswegnahme oder Einweisung ohne Rechtsgrundlage das Sozialwesen und die Psychiatrie der Stadt Zürich geprägt haben.
swissinfo und Agenturen

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