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Staatshilfen für Sabena werden überprüft

Die Zukunft von Sabena beschäftigt nicht nur die Mitarbeiter der Flug-Gesellschaft. Keystone

Die EU-Kommission wird die Finanspritze an Sabena vom Januar wohl doch untersuchen. Grund ist der mögliche Ausstieg von Swissair aus einer Mehrheits-Übernahme bei Sabena. Der Beitrag Belgiens könnte sich damit als unerlaubte Staatshilfe erweisen.

Einen Entscheid über die formelle Eröffnung einer Untersuchung will die EU-Kommission am 25. Juli fällen, wie der Sprecher von EU- Verkehrskommissarin Loyola de Palacio am Montag (16.07.) in Brüssel erklärte. «Wir sind uns nicht mehr absolut sicher über die Haltung von Swissair», sagte Sprecher Gilles Gantelet.

«Die Lage hat geändert»

Die Kommission hat die Rekapitalisierung von Sabena bereits bisher verfolgt. Mit der Klage der belgischen Regierung gegen die Swissair Group wegen Nichteinhaltens von Aktionärsvereinbarungen sowie Äusserungen von Swissair, die Mehrheit an Sabena nicht mehr übernehmen zu wollen, habe sich aber «die Lage verändert», sagte Gantelet.

An der Rekapitalisierung von Sabena hatte sich der belgische Staat als Mehrheitsaktionär mit 100 Mio. beteiligt. Swissair, die 49,5 Prozent an Sabena hält, steuerte 150 Mio. Euro bei. Für die Kommission massgeblich war, dass sich der belgische Staat dabei «wie irgendein privater Investor verhält».

Rückzug «unvorhersehbar»?

In einem solchen Fall liegt keine verbotene Staatshilfe vor. Schon im Februar hatten allerdings vier europäische Konkurrenten von Sabena Rechtsschritte gegen den Sanierungsbeitrag des belgischen Staats geprüft. Die letzte Staatshilfe an Sabena hatte Brüssel 1991 abgesegnet unter der Bedingung, dass neue Hilfen ausbleiben.

Angesichts der neuen Situation zwischen den beiden Sabena- Aktionären muss die Kommission nun namentlich überprüfen, wie diese bei der Rekapitalisierung die Zukunftschancen von Sabena einschätzten. Ebenso fragt sich, ob der mögliche Rückzug von Swissair ein «ausserordentlicher und unvorhersehbarer Umstand» ist.

Mehrmonatiges Verfahren

Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Untersuchung könnte die Publikation des Eröffnungsentscheids der Kommission im August oder September erfolgen. Danach könnten Interessierte während eines Monats Eingaben machen. das Verfahren selbst kann bis zu 18 Monaten dauern.

Belgiens Regierung hatte ihre Klage gegen Swissair Anfang Juli beim Brüsseler Handelsgericht eingereicht und dabei bis zu 804 Mio. Franken gefordert. Ein erster Gerichtstermin ist auf den 2. August angesetzt. Laut Swissair-Chef Mario Corti wird indes in erneuten Verhandlungen eine Lösung für Sabena ausserhalb der Justiz gesucht.

swissinfo und Agenturen

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