
Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Sie sind sich gewöhnt, dass Sie auch von Ihrem Wohnland aus in der Schweiz abstimmen und wählen können. In Grossbritannien war dies bis kürzlich nur während 15 Jahren möglich. Nun erhofft sich die Tory-Regierung mit einer Abschaffung der Regel mehr Stimmen von älteren Menschen. Ob das klappt?
Herzliche Grüsse aus Bern

Was eine Crèmeschnitte mit einer neu gewählten Nationalrätin zu tun hat…
Die Missstände im Gesundheitswesen haben sie politisiert. Das sagt die sozialdemokratische Nationalrätin Farah Rumy, die im letzten Oktober gewählt wurde, im Porträt meines Kollegen Giannis Mavris. Während der Coronavirus-Pandemie sei ihr klar geworden, wo es harze, so die ausgebildete Pflegefachfrau. Und dagegen will sie jetzt in Bundesbern etwas tun.
Die Grenchnerin sagt von sich: “Ich bin Schweizerin mit Wurzeln in Sri Lanka. Punkt.” Giannis traf sie auf ihren Wunsch auf dem Grenchenberg, bekannt für seine Aussicht auf die Alpen – und für die Crèmeschnitten im dortigen Restaurant.
Aber was hat diese Süssspeise mit der Nationalrätin zu tun? «Eine häufige Frage des Präsidenten der Einbürgerungskommission ist, ob die Kandidierenden wissen, was die Spezialität auf dem Grenchenberg ist», schreibt Giannis.
- Hier finden Sie das Porträt von Farah Rumy.
- Das Porträt von Farah Rumy ist Teil unserer Serie Die Neuen unter der Bundeshauskuppel.
- So gingen die nationalen Wahlen vom letzten Herbst in der Schweiz aus.

Ausgewanderte britische Staatsbürgerinnen und -bürger sollen mehr politische Rechte erhalten. Was hat das mit der Schweiz zu tun?
Kennen Sie den Begriff Gerrymandering? Es geht kurz gesagt darum, die Grenzen von Wahlkreisen neu zu ziehen – oft zum Vorteil der dort regierenden Partei. Das ist in den USA, woher der Begriff stammt, ein altes Mittel zur Machtabsicherung. Nun versucht es Grossbritannien mit einer eigenen Version.
Aus Angst vor der Niederlage hat nun die Tory-Regierung entschieden, das Wahlrecht für Ausgewanderte auszuweiten. Bisher verloren Menschen britischer Nationalität, die länger als 15 Jahre im Ausland lebten, ihre politischen Rechte. Die Regierung erhofft sich von der Änderung mehr Stimmen. «Die Erfahrungen in der Schweiz lassen jedoch eher vermuten, dass sie sich damit selbst ins Bein schiesst», schreibt mein Kollege Thomas Stephens, ein waschechter Londoner.
Warum das? Die Statistik zeigt, dass Sie, liebe Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, linker und grüner wählen als Ihre Landsleute in der Schweiz. Und auch bei Ihrer Stimmabgabe zu Initiativen und Referenden sind Sie weniger konservativ unterwegs.
- Lesen Sie hier den Artikel von Thomas Stephens.
- Interessant in diesem Zusammenhang: «Wo die Fünfte Schweiz vom Inland abweicht – und wie sehr».
- Stimmen und wählen dürfen, Ja, aber… Einige Kantone verschickten diesen Herbst die Unterlagen zu spät.
- Unser Fokus zur Fünften Schweiz.
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Sprachenwirrwarr: Eine knifflige Aufgabe für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Eine mexikanische Firma will sich lediglich in der Schweiz registrieren lassen. Doch das scheint nicht so einfach zu sein. Der Grund ist ihr Name: Bimbo QSR. Das Institut für Geistiges Eigentum ist der Meinung, der Name sei rassistisch.
Die Firma beliefert Fast-Food-Restaurants mit Burgerbrötchen – auch in der Schweiz. Wie der Tages-Anzeiger schreibt, entstand der Name Bimbo aus einer Kombination der Wörter «Bingo» und «Bambi».
Auf Deutsch ist dieser Begriff allerdings negativ konnotiert. Er wird schon seit über 100 Jahren abwertend für Menschen mit dunkler Hautfarbe verwendet. Deshalb muss nun das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen über den Fall entscheiden.
- 20 Minuten: «Bundesamt passt «Bimbo» nicht – Gericht muss entscheiden»Externer Link.
- Tages-Anzeiger: «Rassistisch oder nicht? Schweiz will ‹Bimbo› nicht als Markennamen akzeptieren»Externer Link (Paywall).
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Das Urteil gegen den Ex-Raiffeisen-Chef wird aufgehoben.
Pierin Vincenz sei zwar nicht unschuldig, hält das Zürcher Obergericht fest. Doch weil die Vorinstanz Verfahrensfehler gemacht habe, hat das Gericht das Urteil aufgehoben. Ein harter Schlag für die Zürcher Staatsanwaltschaft, heisst es im Tages-Anzeiger.
Vincenz und weiteren Mitangeklagten wurde vorgeworfen, sich ohne Offenlegung an Firmen beteiligt zu haben und anschliessend dafür gesorgt zu haben, dass Raiffeisen und der Zahlungsdienstleister Aduno (heute Viseca) diese Unternehmen kaufen.
Die Parteien haben nun Anspruch auf Entschädigung. So erhält der Ex-Banker 34’698.25 Franken. Die Staatsanwaltschaft kann aber erneut Anklage gegen die Beschuldigten erheben. «Das bedeutet, dass es erneut zu einem Verfahren gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef und seine Mitangeklagten kommen wird», schreibt der Tages-Anzeiger.
- Der Artikel im Tages-AnzeigerExterner Link.
- Auch der Blick berichtetExterner Link über die Aufhebung des Urteils.
- Hier finden Sie einen Text- und Videobeitrag von SRF NewsExterner Link.

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