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Tierquälerei bald auf Lebensmitteln deklariert

Fleischauslage in einem Detailgeschäft
Keystone

Ab dem 1. Juli müssen Praktiken, durch die Tieren Schmerzen zugefügt wurden, auf den Verpackungen deklariert werden. Der Bundesrat hat eine Reihe von Verordnungen zur Kennzeichnung von Fleisch, Eiern und Stopfleber verabschiedet.

Beim Kauf von Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fleisch, Milch oder Eiern sollen Konsumentinnen und Konsumenten künftig zusätzliche Informationen über die Produktionsmethode erhalten.

So können sie erkennen, ob diese Lebensmittel unter Einsatz schmerzhafter Praktiken gewonnen wurden, ohne dass die Tiere betäubt wurden, schreibt die Regierung in einer Erklärung, die letzte Woche veröffentlicht wurde.

Bericht des Westschweizer Fernsehens RTS:

Externer Inhalt

Als schmerzhafte Praktiken gelten bei Rindern beispielsweise die betäubungslose Kastration oder das betäubungslose Enthornen.

Bei Schweinen gilt dies für die Kastration, das Kupieren der Schwänze oder das Abschleifen der Zähne ohne Betäubung.

Das Abtrennen von Froschschenkeln ohne Betäubung ist ebenfalls eine solche Praxis.

Deklaration auch für Stopfleber

Auch Leber und Fleisch von Gänsen und Enten, die durch Stopfmast produziert wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden. Während diese Produktionsmethode in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten ist, bleibt sie im Ausland weiterhin erlaubt.

Der Bundesrat hat diese Massnahme im Zusammenhang mit einer Volksinitiative ergriffen, die den Import von Stopfleber aus Stopfhaltung in die Schweiz verbieten will. Er spricht sich jedoch gegen die Initiative aus.

Alle Betriebe, die solche Lebensmittel anbieten, sind meldepflichtig, darunter Restaurants, kleine Geschäfte und Einzelhandelsgeschäfte. Im Rahmen ihrer Selbstkontrolle müssen diese Betriebe selber überprüfen, ob sie der Deklarationspflicht unterliegen oder nicht.

Mit der Deklarationspflicht will der Bundesrat «die Transparenz gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen, indem er ihnen ermöglicht, ihre Einkäufe in Kenntnis der Sachlage zu tätigen». Es ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Strengere Regeln auch für Pelze

Ab dem 1. Juli verbietet der Bundesrat durch die Änderung mehrerer Verordnungen auch die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die durch tierquälerische Praktiken gewonnen wurden.

Konkret müssen Pelzfachgeschäfte, Modeboutiquen und Online-Händler in Zukunft die Herstellungsmethode der betreffenden Artikel klären und den Nachweis erbringen, dass deren Herkunft den Anforderungen entspricht.

Derzeit verlangt die Deklarationspflicht für Pelze lediglich Angaben zu Tierart, Herkunft und Ursprung des Fells.

Laut Bundesrat halten sich die Pelzindustrie und der Einzelhandel jedoch nicht ausreichend an diese Vorgaben: Allein im Jahr 2023 beanstandete der Bund Kennzeichnungen in rund 60% der kontrollierten Verkaufsstellen.

Künftig sollen verbotene Produkte eingezogen und verantwortliche Personen strafrechtlich verfolgt werden.

Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub

Gleichzeitig überweist der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» an das Parlament.

Die Regierung lehnt den von der Alliance Animale Suisse eingereichten Text zwar ab, unterstützt aber die Ziele, die sie in einem indirekten Gegenvorschlag umsetzen will.

Dieser soll die Einfuhr, die Durchfuhr und den Handel mit Pelzen und Pelzprodukten verbieten, die mit tierquälerischen Methoden gewonnen wurden. Dieses Verbot soll im Tierschutzgesetz verankert werden.

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