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Verteidiger weisen Vorwürfe gegen mutmassliche Zuhälter zurück

Keystone-SDA

Die Verteidiger haben am Bezirksgericht Zürich die meisten Vorwürfe gegen ein mutmassliches Zuhälter-Paar zurückgewiesen. Der 40-Jährige soll freigesprochen, seine Partnerin eine Freiheitsstrafe von rund drei Jahren kassieren.

(Keystone-SDA) Seine Mandantin sei in zwei Fällen der Förderung der Prostitution schuldig, sagte der Verteidiger am Dienstag. Dafür soll es eine Freiheitsstrafe von 32 bis 33 Monaten geben. Die 29-Jährige habe von der Prostitution der Frauen profitiert und sie hier überwacht.

Den drei Klägerinnen warf der Verteidiger vor, viele Lügen zu verbreiten, sie seien nicht glaubwürdig. Menschenhandel könne seiner Mandantin nicht vorgeworfen werden. Auch weitere Vorwürfe wie Betrug oder Diebstahl seien nicht bewiesen. In einem Fall soll die Beschuldigte einem Freier insgesamt über 100’000 Franken abgenommen haben.

Der Verteidiger des Beschuldigten sagte, es gebe keine Beweise, dass dieser an den Taten beteiligt gewesen sei. Nur weil er der Partner sei, werde er in Sippenhaft genommen. «Auch die Klägerinnen haben ihn nicht beschuldigt», sagte der Verteidiger. Für die erstanden Untersuchungshaft soll er entschädigt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, drei Frauen unter Zwang in die Schweiz geschafft zu haben. In Zürich sollen sie als Prostituierte gearbeitet haben, wobei sie kaum Freiheiten gehabt hätten und nur einen Bruchteil des Geldes erhielten. Auch zu sexuellen Praktiken, die sie nicht wollten, seien sie gedrängt worden.

Beschuldigte wollte niemandem wehtun

In ihrem Schlusswort sagte die Beschuldigte, sie bereue alles was sie getan habe. «In den 33 Monaten im Gefängnis habe ich aus den Fehlern gelernt». Sie wollte niemandem wehtun und hoffte auf ein Urteil, das auf den Fakten basiere.

Ihr Partner sagte, er habe mit Prostitution nie etwas zu tun gehabt. «Meine Gesundheit ist in der Untersuchungshaft kaputt gegangen». Im Juni wurde die Verhandlung ein erstes Mal abgebrochen, weil er ins Spital gebracht werden musste.

Das Gericht will das Urteil am 16. September eröffnen.

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