
Vizepräsident von Blatten wegen Betretens der Sperrzone verurteilt

Der Vizepräsident von Blatten VS ist wegen Betretens des Sperrgebiets nach dem Bergsturz per Strafbefehl verurteilt worden. Das Betretungsverbot für die Zone war am 1. Juni, vier Tage nach der Katastrophe, erlassen worden.
(Keystone-SDA) Laut der Staatsanwaltschaft Oberwallis gibt es insgesamt ein Dutzend Anzeigen in diesem Zusammenhang. «Einige Verfahren sind noch im Gange, andere wurden angefochten. Die Beschuldigten wurden zu Geldstrafen verurteilt», teilte die Walliser Staatsanwaltschaft am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit.
Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Walliser Bote». Die betroffenen Personen hätten sich nicht an die Zutritts- und Drohnenflugverbote über dem verschütteten Dorf gehalten.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte weiter, dass der Vizepräsident der Gemeinde zu den Verurteilten gehört. «Er wurde nicht bevorzugt behandelt», betonte die Staatsanwaltschaft.
Gemäss dem Bericht der Zeitung beging der Gemeinderat am 28. Juni den Schuttkegel. Er wurde demnach zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 95 Franken, einer zusätzlichen Busse von 700 Franken sowie zur Zahlung der Verfahrenskosten von 400 Franken verurteilt.