Navigation

Was tun, wenn die Eltern arbeiten und die Kinder krank sind?

Das Gesetz sieht bei berufstätigen Eltern bis zu drei freie Tage vor, wenn die Kinder erkrankt sind. Keystone

Wenn die Kinder krank sind, kommen viele berufstätige Eltern in Schwierigkeiten. Ein Elternteil kann jedoch frei nehmen, wenn keine Betreuung für das kranke Kind gefunden wird. Das Gesetz sieht bis zu drei bezahlte Urlaubstage vor. In einigen Regionen betreut das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) die kranken Kinder.

Dieser Inhalt wurde am 16. Februar 2001 publiziert Minuten

Immer wieder leiden Kinder an einer Kinderkranheit oder an Grippe. Für berufstätige Mütter und Väter bringt das Probleme. Sie müssen für kranke Kinder, die nicht in die Krippe, Kindergarten oder Schule können, eine Betreuung suchen.

Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene revidierte Arbeitsgesetz sieht bis zu drei bezahlte Urlaubstage vor, um die Pflege des erkrankten Nachwuchses zu organisieren. Die Eltern müssen aber ein Arztzeugnis vorlegen können, wie Mauro Sargenti, Ressortleiter Arbeitnehmerschutz bei der Eidgenössischen Direktion für Arbeit, sagte.

Insbesondere in Branchen mit einem hohen Frauenanteil würden in Gesamtarbeitsverträgen oft Lösungen über dem gesetzlichen Minimum vereinbart, sagte ein Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Dabei würden Regelungen zwischen drei und fünf Tagen getroffen.

Meist geht die Privatindustrie bisher aber nicht über das Minimum hinaus, wie eine Umfrage ergab. Den Novartis-Mitarbeitern werden die drei Betreuungstage statt pro Krankheitsfall sogar nur pro Jahr zugestanden. Fünf Tage pro Erkrankung eines Kindes erhalten hingegen die Angestellten des Rückversicherers Swiss Re.

Beim Bundespersonal beträgt der Mindestanspruch für die Organisation der Betreuung von kranken Kindern laut Reglement nur zwei Tage. Er liegt damit unter den Vorschriften des Arbeitsgesetzes für die Privatwirtschaft. "Dies wird aber nicht stur gehandhabt", sagte der Direktor des Eidgenössischen Personalamtes, Peter Hablützel. Dem trage das neue Bundespersonalgesetz dann auch Rechnung.

Unterschiedlich gelöst ist die Frage bei den Kantonen. Üblich sind zwischen drei und sechs bezahlte Tage. Bis zu zehn Betreuungstage pro Krankheitsfall in der Familie erhalten Firmen für den Dienst, da ihnen die Bezahlung einer Betreuungsperson billiger kommt als der Ausfall einer Angestellten.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Diesen Artikel teilen

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?