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Winterthurer Richter verurteilen FCZ-Fans wegen Raubs

Keystone-SDA

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Donnerstag zwei beschuldigte FC-Zürich-Fans zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Einer soll zudem eine Geldstrafe bezahlen. Die 28 und 37 Jahre alten Männer standen wegen des Angriffs von FCZ-Fans auf GC-Fans in Rickenbach vor Gericht.

(Keystone-SDA) Die DNA-Spur auf der Ricola-Packung habe den 28-Jährigen überführt, sagte der Richter am Donnerstag bei der Urteilseröffnung. Andere DNA habe sich nicht darauf befunden. Die Packung sei auch erkennbar vor dem Angriff nicht da gewesen.

Die Handy-Daten belasteten beide, erklärte der Richter weiter. Sie hatten die Telefone rund um den Angriff ausgeschaltet. Ein Telefon ging in Ossingen, also nicht weit vom Tatort entfernt, wieder an, das andere auf der A1 nördlich von Zürich.

Ein visuelles Gutachten zeige, dass auch der 37-Jährige dabei gewesen sei. So habe die Polizei bei ihm Kleider in derselben Kombination gefunden, die eine Schmiere stehende Person an der Eingangstüre der Turnhalle trug.

22 und 20 Monate Freiheitsstrafe

Der 28-Jährige kassierte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Dafür gilt eine Probezeit von 5 Jahren. Eine Geldstrafe von 180 mal 50 Franken muss er bezahlen. Die letzte Verurteilung des Mannes ist sechs Jahre her, darum auch die längstmögliche Probezeit und die zu bezahlende Geldstrafe, «Sie bemühen sich aber redlich um ein besseres Leben», sagte der Richter. Der 28-Jährige ist verlobt, will heiraten und ist offenbar gut im Arbeitsleben angekommen.

Den 37-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 mal 50 Franken. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von vier Jahren. Die Freiheitsstrafen sprach das Gericht jeweils für Raub und Landfriedensbruch aus, die – höchstmöglichen – Geldstrafen für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können an das Obergericht weitergezogen werden.

Das Gericht folgte damit weitgehend dem Staatsanwalt. Dieser forderte für den 28-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine zu bezahlende Verbindungsbusse von 10’000 Franken für den 37-Jährigen. Die Verteidiger forderten Freisprüche.

«Ohne Rücksicht auf Verluste»

Bis zu 60 Anhänger des FCZ waren am 16. Oktober 2024 in die Turnhalle in Rickenbach gestürmt. Sie hatten offenbar erfahren, dass die GC-Fans dort an ihrer Choreo arbeiteten. Die neun Anwesenden rannten fluchtartig davon, einen verprügelten die Angreifer. Als ein Anwohner sie zur Rede stellte, sprühten sie ihm unter anderem Pfefferspray ins Gesicht. Mit 15 bis 20 Fahrzeugen flüchteten die FCZ-Fans.

Die Verteidigerin des jüngeren Beschuldigten relativierte an der Verhandlung vom Mittwoch das Ausmass des Angriffs. Ob sich der Fan beim Vorfall verletzt hatte, sei unklar. Im Spital soll dieser von einem Roller-Unfall gesprochen haben. Auch seien die Zeugenaussagen nicht brauchbar. Ob das Banner wirklich durch Gewalt oder Nötigung gestohlen wurde, bleibe offen.

Das Gericht liess diese Einwände nicht gelten. Die Verletzungen des GC-Fans seien belegt, auch durch Zeugenaussagen. Es sei offensichtlich, dass es nur darum gegangen sei, das Banner zu stehlen. Dieses sei schliesslich wenige Tage später am Fussballspiel in der Zürcher Südkurve präsentiert worden. Diese verhöhnte damit die gegnerischen Fans. Der Überfall sei «ohne Rücksicht auf Verluste» ausgeführt worden, sagte der Richter. «Ohne zu zögern wurde die Tür mit dem Hammer eingeschlagen».

Beide Beschuldigten waren polizeibekannt und wiesen je zwei Vorstrafen auf. Der 28-Jährige verwies vor Gericht auf sein neues Leben mit Zufriedenheit im Beruf und seiner Verlobung. Der FCZ sei nicht mehr das wichtigste in seinem Leben. Der 37-Jährige schwieg eisern, kritisierte im Schlusswort aber die Behörden für ihr hartes Vorgehen gegenüber der Fussball-Fanszene

Nach Vorfall Task Force einberufen

Nach dem Vorfall in Rickenbach rief die Sicherheitsdirektion bei der Kantonspolizei die Task Force Sport ins Leben. Im Juli 2025 wurde sie wieder aufgelöst. 38 Verhaftungen habe diese gebracht, hiess es danach. Von 48 bearbeiteten Vorfällen wurden 30 den Fans des FC Zürich zugerechnet. Neben dem Fussball gab es auch Vorfälle aus dem Umfeld der Eishockey-Fans. Die Ermittlungen wurden teilweise aufwändig geführt. Das zeigen im Fall Rickenbach die dreimonatigen Observationen der Verdächtigen.

Die Polizei erhöhte aber auch rund um die Spiele ihre Präsenz an Bahnhöfen und Verkehrsknotenpunkten. Dabei nahm sie etwa Fans fest, die Graffiti ihrer Vereine anbringen wollten. Oft fanden die Polizisten auch Waffen und Kampfutensilien.

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