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Streik im Land des Arbeitsfriedens

Operai in sciopero con bandiere rosse
Bauarbeiter demonstrieren am 15. Oktober 2018 im Tessin. © Ti-Press

Die Schweiz ist nicht gerade bekannt für häufige Streiks oder starke gewerkschaftliche Organisation. Doch manchmal werden auch hier Arbeitskonflikte auf die Strasse getragen. So zum Beispiel beim aktuellen Tauziehen um die Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags und die Pensionierung ab 60 Jahren in der Baubranche.


In den letzten Tagen haben 3000 Bauarbeiter im Tessin (das entspricht gemäss der Zeitung «20 Minuten» rund 80% aller Bauarbeiter im Kanton) für einen Tag gestreikt, weitere 2500 in Genf. Es sind die ersten Zeichen der Herbstkampagne der Arbeitnehmer für die Erneuerung des «Landesmantelvertrags» (Gesamtarbeitsvertrag zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften Unia und Syna zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien) und zur Verteidigung des Rentenalters 60 im Bauhauptgewerbe. Weitere Massnahmen sind in den kommenden Wochen im Rest des Landes geplant. Es wird erwartet, dass die Mobilisierung so gross wie nie in den letzten Jahren sein wird.

Die Ursachen des Konflikts

Der Konflikt liegt schon länger in der Luft: Schon letzten Herbst äusserten sich die Bauarbeiter unzufrieden darüber, dass sie zum x-ten Mal keine Lohnerhöhung erhielten. In den folgenden Monaten dehnte sich der Konflikt auf Massnahmen zur Sanierung der Stiftung FAR aus, die eine Frühpensionierung der Bauarbeiter garantiert und die sich wegen der Pensionierungswelle der Babyboomer in einer schlechten finanziellen Verfassung befindet, sowie auch auf Vorschläge der Unternehmer zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags.

Schon im Juni hatten 18’000 Bauarbeiter in Zürich für eine Beibehaltung des Pensionsalters 60 sowie gegen eine von Bauunternehmern vorgeschlagene Flexibilisierung der Arbeitszeiten demonstriert. Im Laufe des Sommers schien sich eine Kompromisslösung herauszukristallisieren: Im Gegenzug für eine Erhöhung der Löhne hätten die Bauarbeiter mit höheren Beiträgen die Sanierung der FAR Stiftung finanziert.

Die Gewerkschafter beschuldigen jetzt jedoch den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), die Vereinbarung zu sabotieren, indem sie die Flexibilisierung zur Bedingung für die Frühpensionierung machen, was für die Gewerkschaften inakzeptabel ist. Der SBV verlangt 300 flexible Arbeitsstunden pro Jahr, statt der aktuell 100. Die Unternehmer möchten zudem ausländischen Firmen erlauben, Praktikanten zu tieferen Löhnen als den vertraglichen Mindestlöhnen einzustellen.

Tradition des Kampfes

Die Heftigkeit des Konflikts im Bausektor mag überraschen, da die Schweiz als Land des Arbeitsfriedens gilt, in dem unterschiedliche Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorzugsweise an einem Verhandlungstisch verhandelt werden. Der Einsatz des Streikinstruments ist im Vergleich zu anderen Ländern nach wie vor eher unüblich, wie aus der folgenden Grafik ersichtlich ist:

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In den letzten Jahren scheint das Instrument des Streiks jedoch auch in der Schweiz wieder populärer geworden zu sein. «Seit 20 Jahren sehen wir eine Zunahme der sozialen Konflikte in der Schweiz», sagte Vania Alleva, Präsidentin der grössten Schweizer Gewerkschaft Unia, in einem Interview gegenüber swissinfo.ch.

Im neuen Jahrtausend haben einige Arbeitskonflikte für Aufmerksamkeit gesorgt, darunter der Streik bei Swissmetal in Reconvilier 2006, der Streik bei den Schweizerischen Bundesbahnen in Bellinzona 2008 und die jüngste Mobilisierung von Journalisten der Nachrichtenagentur «sda» oder der Zeitung «Le Matin».

Die Bauarbeiter selbst waren 2002 Protagonisten einer Reihe von Streiks und gross angelegten Protestaktionen, mit denen sie das Rentenalter 60 durchsetzten. Das Baugewerbe ist ein Sektor mit einer starken Gewerkschaftstradition und einem relativ hohen Organisationsgrad: Mehr als 40% der Bauarbeiter gehören einer Gewerkschaft an, während der Schweizer Durchschnitt bei rund 20% liegt.

Seit 1999 ist das Streikrecht in der BundesverfassungExterner Link verankert. Allerdings erlaubt diese als Vergeltungsmassnahme des Arbeitgebers auch die Aussperrung (Aussetzung der Geschäftstätigkeit). Die Verfassung hält einen Streik nur dann für legitim, wenn keine Verpflichtungen entgegenstehen, den ArbeitsfriedenExterner Link zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen.

Die längerfristigen Daten bestätigen einen Anstieg von Streiks seit Mitte der 1990er-Jahre (siehe Grafiken unten). Die Konflikte in den Arbeitsbeziehungen haben jedoch andere Spitzenwerte erreicht, die mit bestimmten Konjunkturphasen oder Momenten der Umstrukturierungen in der Wirtschaft zusammenhängen.

Aus offensichtlichen demografischen Gründen ist die Zahl der an Streiks beteiligten Arbeitnehmer stark gestiegen. Zusammen mit der Bereitschaft einiger Gewerkschaften, ihre Verhandlungsposition durch ihre Streikfähigkeit zu stärken, dürfte dies zu einer höheren Sichtbarkeit der Konflikte geführt haben.

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(Übertragung aus dem Italienischen: Sibilla Bondolfi)

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