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Keine Flughafen-Quersubventionierung mehr

Das neue Schweizer Luftfahrtgesetz ist unter Dach. Der Ständerat hat letzte Differenzen ausgeräumt. Das teilrevidierte Gesetz regelt die Aufsicht durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und stärkt die Stellung der Luftsicherung Skyguide.

National- und Ständerat haben sich jedoch geweigert, eine vom Bundesrat vorgeschlagene Aufsichtsabgabe einzuführen. Mit 5 Millionen Franken hätte ein Stellenausbau beim BAZL finanziert werden sollen.

Die Schaffung neuer Stellen an sich war nie bestritten. Geschaffen wurden die Stellen nach den Flugzeugabstürzen in Halifax 1998 und in Überlingen 2002. Zunächst wurden 60 Stellen geschaffen. 2007 ergab eine Analyse einen weiteren Bedarf von 44 Stellen – 20 davon wurden laut Verkehrsminister Moritz Leuenberger haushaltsneutral geschaffen.

Die 24 fehlenden Stellen wollte der Bundesrat durch die vorgeschlagene Aufsichtsabgabe finanzieren, was ihm nun beide Kammern untersagten. Gemäss Leuenberger muss der Ausbau nun aus der laufenden Rechnung finanziert werden.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Eingeführt wird mit der Gesetzesrevision ein neues Finanzierungskonzept für die Flugsicherung. Dabei wird die heute bestehende Quersubventionierung zwischen Landesflughäfen und anderen Flugplätzen aufgehoben. Bislang deckten die an den Flughäfen Zürich und Genf erhobenen Gebühren die Flugsicherungskosten der Regionalflughäfen.

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