UBS-USA: Steuerverwaltung hat sich beeilt
Die Schweizer Steuerverwaltung hat über 500 Schlussverfügungen zu den 4450 UBS-Kontendaten von so genannten US-Steuerhinterziehern unterschrieben - rechtzeitig vor der Deadline von Ende November.
Damit sei die erste Frist zur Erfüllung des Abkommens mit den USA (Amthilfverfahren in der UBS-Affäre, Beilegung der US-Zivilklage gegen die UBS) eingehalten worden, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement am Dienstag mit. Ursprünglich hatte die Zivilklage die Offenlegung von 52’000 UBS-Konten gefordert.
Im Abkommen vom 19. August 2009 war zwischen der Schweiz und den USA vereinbart worden, dass die Steuerverwaltung ab Erhalt des Amtshilfegesuchs (31. August) 90 Tage Zeit habe, die ersten 500 Schlussverfügungen zu Gunsten der USA zu erlassen.
Diese Frist läuft Ende November ab. Die restlichen der insgesamt 4450 Dossiers muss die Steuerverwaltung innert 360 Tagen bearbeitet haben.
Vor einer Woche gab die Steuerverwaltung den Stand von 400 verschickten Schlussverfügungen bekannt und kündigte den Abschluss von 500 Verfügungen per Ende dieser Woche an.
Nach Erhalt der Schlussverfügung können die Betroffenen innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Dieses Gericht entscheidet dann endgültig.
Wird keine Beschwerde eingereicht, können die ersten Dossiers etwa im Januar von der Steuerverwaltung an die US-Steuerbehörde IRS übergeben werden.
Dieses Ausliefern von UBS-Kundendaten wird allgemein als starkes Aufweichen des Artikels 47 des Bankengesetzes («Schweizer Bankengesetz») erachtet.
swissinfo.ch und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch